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  1. #51

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    Zitat Zitat von domi.arnold Beitrag anzeigen
    Einfach den 1800er Pongratz nehmen und fertig, hab ich auch gemacht.
    Was bringt das, wenn das Zugfahrzeug nur 1500 darf? 1500 ist eine ziemlich gängige Grenze.
    Quer ist mehr.

  2. #52

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    Klar, kommt aufs Zugfahrzeug an.
    Aber gibt nicht viele Alternativen.

    Nur wenns ein Pongratz sein soll, ist man mit dem 1500er schon schwer an der Grenze.

  3. #53

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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Was bringt das, wenn das Zugfahrzeug nur 1500 darf? 1500 ist eine ziemlich gängige Grenze.
    Für die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers (abzüglich Stützlast), nicht das zulässige Gesamtgewicht. Ein NB dürfte leer und ohne Fahrer je nach Ausstattung ca. 950-1050kg wiegen (in der Werksangabe ist üblicherweise noch der Normfahrer mit 75 kg im Leergewicht enthalten, aber der ist ja auf dem Hänger nicht auf dem Platz), zuzüglich ca. 400kg vom Pongratz, passt also.

    Das zulässige Gesamtgewicht betrifft neben der maximalen Last, die man auf den Anhänger draufpacken darf, nur die benötigte Fahrerlaubnis - bei B darf die zGG von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen nicht mehr als 3,5t betragen (bzw. 4,25t bei B96).
    Geändert von prenz (25.10.2023 um 15:19 Uhr)

  4. #54

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    Zitat Zitat von prenz Beitrag anzeigen
    Das zulässige Gesamtgewicht betrifft neben der maximalen Last, die man auf den Anhänger draufpacken darf, nur die benötigte Fahrerlaubnis - …
    … und die Bedingungen für 100km/h-Betrieb.

    Sonst alles richtig.
    Quer ist mehr.

  5. #55
    Avatar von nuhun
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    Zitat Zitat von prenz Beitrag anzeigen
    Für die maximale Anhängelast des Zugfahrzeuges gilt das tatsächliche Gewicht des Anhängers (abzüglich Stützlast), nicht das zulässige Gesamtgewicht. Ein NB dürfte leer und ohne Fahrer je nach Ausstattung ca. 950-1050kg wiegen (in der Werksangabe ist üblicherweise noch der Normfahrer mit 75 kg im Leergewicht enthalten, aber der ist ja auf dem Hänger nicht auf dem Platz), zuzüglich ca. 400kg vom Pongratz, passt also.
    Da wäre ich mal vorsichtig. Laut Fahrzeugbrief wiegt mein ehemaliger 1,6l-Serien-NB aus 2001 (keinerlei Zusatzausstattung) leer inclusive Fahrer 1110 kg. Wäre ohne Fahrer also 1035 kg. 400 kg vom Anhänger drauf, macht dann 1435 kg. Täte schon passen.

    Wenn dann allerdings zusätzliches Zeug verbaut ist (Fahrwerksverstrebungen, Komfortgedöse, Klimaanlage, was auch immer (und was wiegt eigentlich der NB mit dicker Maschine - jetzt keine Welten mehr, aber was wiegt er?) hat man locker schon mal einen Zentner mehr Gewicht auf dem Anhänger und kratzt langsam an der Grenze. Ich denke, es wird so oder so schon passen, und wenn mal ein paar Kilo mehr drauf sein sollten, wird sich kein Mensch an 10 oder 20 kg Überladung stören. Und überhaupt, ein 90% voller Tank ist im Leergewicht eingerechnet. Steht die Tanknadel auf Reserve, schwappen da nur noch um die 8 Liter drin rum, macht also ca. 35 Liter weniger, pi mal Daumen um die 30 kg. Es kommt ja auf das tatsächliche Gesamtgewicht an, das, was festgestellt wird, sollte das Gespann auf die Waage geschickt werden.

    Wie gesagt, ein NB, fast egal welcher, kommt mit einem 400 kg-Anhänger kaum über 1.500kg. Da muss man sich schon anstrengen, alles verbauen, was gut und schwer ist, am besten eine LPG-Gasanlage noch dazu.

    Dann könnte es allerdings wirklich sehr sehr knapp werden...

    Notorischer Ex-Schwarzfahrer. Jetzt mit Bienchen.

  6. #56

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    Zitat Zitat von nuhun Beitrag anzeigen
    Da wäre ich mal vorsichtig. Laut Fahrzeugbrief wiegt mein ehemaliger 1,6l-Serien-NB aus 2001 (keinerlei Zusatzausstattung) leer inclusive Fahrer 1110 kg. Wäre ohne Fahrer also 1035 kg. 400 kg vom Anhänger drauf, macht dann 1435 kg. Täte schon passen.

    Dann könnte es allerdings wirklich sehr sehr knapp werden...
    Ich hatte meinen NB 1.8 vor 10 Jahren mal gewogen, und meine, es seien irgendwas um 1040kg rausgekommen. Der ist nicht leergeräumt, aber auch nicht vollgestopft. Wieviel im Tank war, müsste ich nachschauen. Wenn meine Erinnerung stimmt, kommt ein NB niemals an 1100kg.

    Zum Rest:
    https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/
    In den Punkte-Bereich kommt man also sicher nicht. Problem ist in diesen %-Regionen eher, dass die Weiterfahrt untersagt werden kann.
    Quer ist mehr.

  7. #57
    Avatar von GAFCOT
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    Meine Anni (großer Motor) hatte leer, aber mit einem Löffel Sprit im Tank, 1.020 Kg,
    der '94er NA 980 Kg,
    der 1.5er ND 960 Kg.

    Mit dem '90er NA war ich serienmäßig nie auf einer Waage.

    Gefährlicher für die Weiterfahrt halte ich eher die Zusatzausstattung am Anhänger, Ersatzrad, Winde, Auffahrrampen etc.
    Jörg (Kürschrauber)

  8. #58
    Avatar von winterschlurre
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    Das Zeug kann man im Fall der Falle ja noch in den Kofferraum des Zugfahrzeugs stopfen.
    Im Zweifel halt immer wiegen. Geht ja bei Genossenschaften oder am Bauhof oder so.
    What if Miata really is the answer?

  9. #59
    Administrator Avatar von 280ZX
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    Mal eine Frage, weil es gerade zum Thema passt:
    Was zählt denn eigentlich, das tatsächliche Gewicht oder das Eingetragene? Beispiel, Fahrzeug darf 1500kg ziehen, ich nutze einen 2000kg Anhänger, dieser wiegt 400kg und drauf steht ein 1000kg Auto. Insgesamt wären das dann 1400kg und somit für das Fahrzeug in Ordnung, das zulässige Gewicht läge aber deutlich drüber.
    Gruss, Andre

    Drinking Enthusiast with a Car Problem

  10. #60
    Avatar von mx31
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    Zitat Zitat von 280ZX Beitrag anzeigen
    Mal eine Frage, weil es gerade zum Thema passt:
    Was zählt denn eigentlich, das tatsächliche Gewicht oder das Eingetragene?
    Fürs reine ziehen zählt das tatsächlich angehängte Gewicht. Stützlast darfst Du abziehen.

    Problem wenn Du angehalten wirst und das zulässige Gewicht angezweifelt wird
    ist halt der Nachweis, daß Du drunter liegst wenn die Papier mehr ergeben. Waageprotokoll.

    Für 100km/h-Fahrten zählt wiederum das zul.Gesamtgewicht des Hängers und das Leergewicht des Zugfahrzeugs lt. Fahrzeugschein. Völlig egal wieviel Gewicht auf dem Hänger wirklich transportiert wird. Deshalb lasten auch manche ihre Hänger ab, um je nach Zugfahrzeug dann 100km/h fahren zu dürfen.

  11. #61
    Avatar von winterschlurre
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    Die STVO spricht nur vom gezogenen Gewicht:

    "§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

    (1) Die gezogene Anhängelast darf bei

    Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,

    Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,

    Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

    des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen."
    What if Miata really is the answer?

  12. #62

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    Mal eine Frage, weil es gerade zum Thema passt:
    Was zählt denn eigentlich, das tatsächliche Gewicht oder das Eingetragene?
    Hat Martin schon fast komplett und richtig beantwortet. Für die Strafbemessung wieserum ist das zGG entscheidend (siehe Link von mir oben). Über 2 to zGG des Anhängers gelten Strafen analog zu Lkws und die sind echt heftig (gilt auch für Halter, deutlich teurer und früher Punkte). Hier ist allerdings nur diese einzelne Grenze relevant.
    Quer ist mehr.

  13. #63
    Avatar von Oliver
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    Gestern durfte der Volvo (1.800 KG gebremst) nen Humbaur ziehen, jemand hat nen Gefallen bekommen. Leergewicht 720 KG plus NA sagen wir knapp 950 KG, Kofferraum noch Winterreifen.

    Der Motor ist gute alte 2.4l 5-Zylinder Büffel, hat in den Kasseler Bergen aber mächtig zu kämpfen gehabt, dafür nicht geklagt und sein Werk still und leise verrichtet. Wenn er erstmal läuft, haste Spaß. Die phänomenalen Sitze tun ihr übriges.

    Geändert von Oliver (05.11.2023 um 15:20 Uhr)
    Braun? Kacke! - - Contenance!

  14. #64

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    Die Ladungssicherung gäbe bei tüchtiger Kontrolle ebenso tüchtig Mecker. Der Rest passt - warum auch nicht.
    Quer ist mehr.

  15. #65
    Avatar von winterschlurre
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    Mit so einem Volvo haben wir mal einen Clubman aus Polen geholt. Eine "Tagestour", die ich nie vergessen werde Das Ding hatte Linglong Reifen und eine klappernde Vorderachse. Haben es aber trotzdem überlebt
    What if Miata really is the answer?

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