[Update:Zuletzt bearbeitet am 11-Nov-03 um 15:35Uhr (GMT)]>>Der Halter ist immer auch der Versicherungsnehmer, also muß
>>der Wagen auf Deinen Vater zugelassen werden.
>
>Unsinn.
>Bei so ziemlich allen Versicherungen ist es möglich, das
>Halter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen
>sind.
Als Halter (!) eines Kraftfahrzeugs (Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche motorgetriebene Fahrzeuge) oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet (Pflichtversicherungsgesetz). Schuldhaft einen Schaden zu verursachen könnte gerade im Fall von Personenschäden bedeuten, dass die Schadenersatzpflicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führt. Auf der anderen Seite - und dies ist die Intention des Gesetzgebers - ist mit dieser Regelung auch sichergestellt, dass das Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist
Quelle : einsurance
Ciao
Trabucco
http://freenet-homepage.de/6290/pengkomp.gif
Oooops, I did it again !