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  1. #1

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    NBFL Verhandlungssache?

    So,
    nach 3 Jahren Leasinglaufzeit steht mein MX mit 13500.- € Restwert zum Kauf an.
    Nun ist es keine Frage, daß ich den MX behalten werde, da ich ja auch schon ne Menge darin investiert habe.
    Da ich in der Lage bin den Restwert in bar zu zahlen, stellt sich mir nun die Frage, inwieweit ich hier ggf. noch Verhandlungsspielraum habe.
    Denn was feilschen betrifft, habe ich zumindest in dieser Grössenordnung keine Erfahrung und schließlich möchte ich nichts verschenken...
    Erfahrungen, Tips, oder Anregungen?

  2. #2

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    RE: NBFL Verhandlungssache?

    Wenn ich Dich richtig verstehe, sind die 13.500 Euro im Leasingvertrag als Restwert "vertraglich" festgeschrieben. Ich glaube nicht, dass die Leasinggesellschaft da mit sich verhandeln lässt. Lediglich wenn du den Wagen ein paar Monate frühzeitiger ablöst, kannst Du aufgrund der Zinsersparnis noch etwas rausholen. Da gibt es dann aber auch Monat für Monat einen festen Ablösebetrag, an dem in der Regel nicht zu rütteln ist.

    Normalerweise kann man als Leasingnehmer den Wagen sowieso nicht selbst ablösen, denn dies käme einer versteckten Finanzierung gleich; steht auch irgendwo im Kleingedruckten. In der Regel musst Du der Leasinggesellschaft einen "genehmen Dritten" nennen, der den Wagen ablöst und von dem Du dann den Wagen kaufen kannst. Oftmals wird so etwas über den Händler abgewickelt, der den Wagen aufschlagsfrei an Dich weiterverkauft (so haben meine Frau und ich das mit unserem Zafira gemacht).

  3. #3

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    RE: NBFL Verhandlungssache?

    Yep, die 13500.- sind der Restwert aus dem abgelaufenen Leasingvertrag.
    Ich dachte mir nur, wenn ich da jetzt mit 13500.- in bar herumwedel, dann lässt sich doch sicher was machen, schließlich muss die barzahlung doch irgendeinen Vorteil haben, sonst könnt ich´s ja gleich finanzieren.

    "Normalerweise kann man als Leasingnehmer den Wagen sowieso nicht selbst ablösen, denn dies käme einer versteckten Finanzierung gleich; steht auch irgendwo im Kleingedruckten"

    War mir nicht bekannt, der Händler hat mir den Restwert genannt und ich hab für Freitag nachmittag Termin zu Übergabe des Geldkoffers....

    Aber Danke für die Info

  4. #4

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    RE: NBFL Verhandlungssache?

    >Ich dachte mir nur, wenn ich da jetzt mit 13500.- in bar
    >herumwedel, dann lässt sich doch sicher was machen,
    >schließlich muss die barzahlung doch irgendeinen Vorteil
    >haben, sonst könnt ich´s ja gleich finanzieren.

    Es ist der Leasinggesellschaft doch egal, ob Du das Geld aus der Barschatulle nimmst oder es Dir über die Bank besorgst. Die Leasinggesellschaft kriegt in jedem der beiden Fälle die 13500,- EUR ...
    Ist so ähnlich wie beim Neukauf. Den Händler interessiert es herzlich wenig, ob man den Kaufpreis bar bezahlt oder über die Mazda-Bank finanziert. Das Geld bekommt er auf alle Fälle...

  5. #5

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    RE: NBFL Verhandlungssache?

    >
    >"Normalerweise kann man als Leasingnehmer den Wagen sowieso
    >nicht selbst ablösen, denn dies käme einer versteckten
    >Finanzierung gleich; steht auch irgendwo im Kleingedruckten"
    >
    >War mir nicht bekannt, der Händler hat mir den Restwert
    >genannt und ich hab für Freitag nachmittag Termin zu Übergabe
    >des Geldkoffers....
    >


    Dann ist es ja anscheinend so wie ich geschrieben habe: Nicht Du "direkt", sondern Dein Händler löst den Wagen bei der Leasinggesellschaft ab. Du kaufst dann den Wagen wiederum dem Händler ab, d.h. der Händler ist Dein Vertragspartner. Achte bitte auf folgendes (so kurios es auch klingt): Es wird jetzt nichts anderes passieren, als dass der Händler Dir einen Gebrauchtwagen verkauft, wenn auch Du derjenige bist, der den Wagen seit der Erstzulassung gefahren hat. Wenn der Händler Dich nichts anderes unterschreiben lässt, dann hättest Du sogar die ganz normalen Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler ab dem Datum, das jetzt in den neuen Kaufvertrag für den "Gebrauchtwagen" gesetzt wird. Als wir den Zafira meiner Frau nach Ablauf der Leasingzeit auf die gleiche Art und Weise über den Händler bei der Leasinggesellschaft abgelöst haben, hat der Händler allerdings eine Klausel aufgesetzt, dass da jetzt nix mit Garantie/Gewährleistung ist. Achte mal drauf!

  6. #6

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    RE: NBFL Verhandlungssache?

    >>
    >>"Normalerweise kann man als Leasingnehmer den Wagen sowieso
    >>nicht selbst ablösen, denn dies käme einer versteckten
    >>Finanzierung gleich; steht auch irgendwo im Kleingedruckten"
    >>
    >>War mir nicht bekannt, der Händler hat mir den Restwert
    >>genannt und ich hab für Freitag nachmittag Termin zu
    >Übergabe
    >>des Geldkoffers....
    >>
    >
    >
    >Dann ist es ja anscheinend so wie ich geschrieben habe: Nicht
    >Du "direkt", sondern Dein Händler löst den Wagen bei der
    >Leasinggesellschaft ab. Du kaufst dann den Wagen wiederum dem
    >Händler ab, d.h. der Händler ist Dein Vertragspartner. Achte
    >bitte auf folgendes (so kurios es auch klingt): Es wird jetzt
    >nichts anderes passieren, als dass der Händler Dir einen
    >Gebrauchtwagen verkauft, wenn auch Du derjenige bist, der den
    >Wagen seit der Erstzulassung gefahren hat. Wenn der Händler
    >Dich nichts anderes unterschreiben lässt, dann hättest Du
    >sogar die ganz normalen Garantie- und Gewährleistungsansprüche
    >gegenüber dem Händler ab dem Datum, das jetzt in den neuen
    >Kaufvertrag für den "Gebrauchtwagen" gesetzt wird.


    Fast richtig ! Es gilt nur die gesetzliche Gewährleistung laut Verbrauchsgüterkauf. Mit Garantie hat das nichts zu tun.

    Als wir den
    >Zafira meiner Frau nach Ablauf der Leasingzeit auf die gleiche
    >Art und Weise über den Händler bei der Leasinggesellschaft
    >abgelöst haben, hat der Händler allerdings eine Klausel
    >aufgesetzt, dass da jetzt nix mit Garantie/Gewährleistung ist.
    >Achte mal drauf!
    >

    Eine solche Klausel findet im Ernstfall keinerlei Anwendung, da eine bestehende Gesetztesregelung nicht durch einen solchen Zusatz im Kaufvertrag ausgeschlossen werden kann. Er kann lediglich die 24 Monate Gewährleistung auf 12 Monate verkürzen.

    Interessant in diesem Zusammenhang ist natürlich, das Ford z. B. seinen Händlern unbedingt bei Übernahme eines Leasingfahrzeuges durch den Leasingnehmer den Abschluß einer Ford A1-GW-Garantie empfiehlt. Es findet nämlich ein ganz normaler "Kauf " statt mit allem drum und dran.

  7. #7

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    RE: NBFL Verhandlungssache?

    >
    >Fast richtig ! Es gilt nur die gesetzliche Gewährleistung laut
    >Verbrauchsgüterkauf. Mit Garantie hat das nichts zu tun.
    >

    Schon klar - ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

    >
    >... er kann lediglich die 24 Monate Gewährleistung auf 12 Monate
    >verkürzen.
    >

    Das geht nur unter Vollkaufleuten. Vollkaufmann gegenüber Privat kann das eigentlich nicht.

  8. #8

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    RE: NBFL Verhandlungssache?

    Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann zw. Kaufmann und Verbraucher bei GEBRAUCHTEN Sachen die Gewährleistung auf 12 Monate beschränkt werden, § 475 Abs. 2 BGB.

  9. #9

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    RE: NBFL Verhandlungssache?

    >Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann zw. Kaufmann und
    >Verbraucher bei GEBRAUCHTEN Sachen die Gewährleistung auf 12
    >Monate beschränkt werden, § 475 Abs. 2 BGB.


    OK, magst Recht haben. Im Fall der Ablöse unseres Zafira war es so, dass der Händler keinen Cent mehr für den Wagen haben wollte als die Höhe des Betrages der Ablösesumme. Ich weiß, dass es Händler gibt, die sich eine solche Dienstleistung mit 5% Aufschlag versüßen lassen und den Wagen "regelrecht" als Gebrauchtwagen verkaufen. Im Grunde genommen hat uns unser Händler aufgrund unserer Bitte lediglich einen Gefallen getan, weil wir als Leasingnehmer den Wagen offiziell von der Leasinggesellschaft nicht hätten kaufen können. So war es dann ein "Gentleman Agreement" zwischen uns und dem Händler, dass wir nicht auf Gewährleistungsansprüche bestehen, da er ja auch nur als Zwischenstation zwischen uns und der Leasinggesellschaft fungierte. Wie gesagt: Ein Gefallen, weil man sich schon Jahre kennt... Ursprünglich hatten wir den Wagen ja mal als Neuwagen geleast und waren bereits in den Genuss der vollumfänglichen, zweijährigen Herstellergarantie gekommen. Hätte uns der Händler nicht den Gefallen getan, hätten wir der Leasinggesellschaft jemand anderen vorschlagen müssen, der den Wagen für uns abgelöst und an uns verkauft hätte: Oma, Opa oder sonstwer. Da hätten wir dann auch keine Ansprüche gehabt. "Rein rechtlich gesehen hast Du aber mit Sicherheit Recht".

  10. #10

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    RE: NBFL Verhandlungssache?

    Mir ging es auch nur um das Rechtliche. Ein derartiges "Gentlemen Agreement" hilft dem Händler im Gewährleistungsfalle garnichts, da der Verbraucher nicht wirksam durch AGB´s auf seine Gewährleistungsrechte verzichten kann.

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