>Werden die Nebelscheinwerfer zu zulässigem Tagesfahrlicht,
>wenn sie denn so geschaltet sind, wie das Tagesfahrlicht geschaltet sein muß?
>
>Oder braucht es für die Scheinwerfer selbst eine besondere ABE oder Ausführungsart?
Hi,
die Frage haben wir beim TidM dem TÜV-Menschen gestellt.
Antwort:
Nebelscheinwerfer sind nach Bauart bedingt auch NUR als Nebelscheinwerfer zu betreiben.
Eine andere Schaltung reicht nicht aus.
Allerdings gibt es Tagfahrlicht Leuchten die in der Baugröße nicht viel größer sind.
Rein rechtlich brauch man also andere "Leuchten".