ATU wird Dir antworten das die das machen und die Herstellergarantie erhalten bleibt. Es gibt allerdings ein aktuelles BGH-Urteil wonach eine garantieklausel bei GW-Garantien unwirksam ist und die Experten unterstellen das dies auch NW angewendet werden kann. Wird das so sein, wird die Beweislast im Fall der Fälle auf den Anspruchsteller, also Du, übertragen um die Kausalität zu klären.
Meine Meinung:
Zu dem Mazda-Händler/Service bei dem Du das beste Gefühl hast oder hier empfohlen wird. Ob ein solcher Händler MX5-Erfahrung hat spielt beim NC keine Rolle, da er sich gänzlich vom NA/NB unterscheidet.
DW hat es übrigens genau auf den Punkt gebracht.