Hallo,
weiß jemand wie das mit der Betriebserlaubnis aussieht, wenn die gelben Seitenreflektoren mit rotem Glaslack (z.B.den von ATU) überzogen werden. In einem früheren Beitrag ist das m.E. nicht eindeutig geklärt worden. Wenn ich mich recht entsinne war die damalige Aussage, dass es beim TÜV nicht auffiel, die deutschen Modelle aber gelbe Reflektoren haben müssen (???).
Nun fahren aber recht viele andere Automodelle auf den Straßen rum, bei denen ich überhaupt keine separaten Seitenreflektoren ausmachen konnte. Wie verhält es sich nun mit der Betriebserlaubnis beim Umlackieren gelber Reflektoren in Rot bei deutschen MX 5 ? Mich interessiert hierbei weniger der TÜV sondern ich mache mir eher Gedanken über die Rechtsfolgen wenn bei einem Unfall festgestellt werden sollte, dass die BE aus diesem Grund erloschen ist (Meines Wissens dürfen Kfz dann nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren und es erlicht auch der Versicherungsschutz).
Viele Grüße
Andreas