Folgende Situation:
Ich lasse demnächst meinen NB etwas tiefer legen, in der Werkstatt in der Nähe meines Wohnorts.
Gleichzeitig sollen neue und größere Felgen draufkommen, allerdings ca. 60 km entfernt an meinem Arbeitsort.
Beide Sachen müssen ja beim TÜV abgenommen werden.
Wenn ich jetzt an dem einen Tag in der Werkstatt die Tieferlegung machen lasse und dann am nächsten Tag zu dem Reifenhändler fahre, um die Felgen montieren zu lassen und von da aus abends wieder nach Hause, fahre ich ja theoretisch wegen der Tieferlegung ohne Betriebserlaubnis, oder?
Gibt es da eine Kulanzfrist, wenn man glaubhaft versichert,daß man nur zu dem Reifenhändler fährt und die Sachen am nächsten Tag eintragen läßt.
Was wäre in dem Fall bei einem, wenn auch unverschuldetem, Unfall?
Mir geht es darum, beide Sachen zusammen eintragen zu lassen, da ich dafür nicht doppelt bezahlen möchte und auch aus Zeitgründen.
Man soll ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber oft läuft es ja dummer, als man denkt.
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