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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 23 von 23
  1. #1

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    Danke!

    Wobei ich es unverständlich finde, daß bei Regen- und Schneeunfällen der Halter/Fahrer nicht ab unter 2mm für den kompletten Schaden haftbar gemacht wird.
    Quer ist mehr.

  2. #2
    Avatar von raveblue
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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    Super Urteil!

    Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Unselbständigkeit und Vollkaskogesellschaft. Klar kann man 1,6mm und 1,5mmm mit normalen Meßgeräten nicht eindeutig feststellen.

    Aber mit Winterreifen unterwegs zu sein, bei denen man mit bloßem Auge schon sieht, daß da nicht mehr viel Profil ist, sollte massive Konsequenzen für den Fahrzeughalter nach sich ziehen.

    Ich kann mich noch daran erinnern, daß ich in der Fahrschule beigebracht bekam, daß ich mich vor Fahrtantritt von der Funktionstüchtigkeit wesentlicher Fahrzeugkomponenten selbst überzeugen muß. Dazu gehören neben dem Check der kompletten Beleuchtungsanlage auch die Profiltiefe der Reifen...

    Damit hat das Gericht weiteren Schwachsinnsurteilen Tür und Tor geöffnet... *woistdervogelzeigsmiley?*

  3. #3

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >Ich kann mich noch daran erinnern, daß ich in der Fahrschule
    >beigebracht bekam, daß ich mich vor Fahrtantritt von der
    >Funktionstüchtigkeit wesentlicher Fahrzeugkomponenten selbst
    >überzeugen muß. Dazu gehören neben dem Check der kompletten
    >Beleuchtungsanlage auch die Profiltiefe der Reifen...

    Ich war auch gerade etwas entsetzt...im Falle eines Falles kann ich also einiges damit entschuldigen, dass mich die Werkstatt nicht darauf hingewiesen hat!? Muss ich mir mal merken...

  4. #4

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    Umstände wie in Amerika stehen in Aussicht

  5. #5

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >Danke!
    >
    >Wobei ich es unverständlich finde, daß bei Regen- und
    >Schneeunfällen der Halter/Fahrer nicht ab unter 2mm für den
    >kompletten Schaden haftbar gemacht wird.


    2 mm Winterreifen ist immer noch besser als 6 mm SoReifen.
    Zudem regelt dieses Urteil "nur" den Vollkasko-Anspruch, bei Haftpflicht und Schuldzuweisung kann/wird die Sachlage wohl anders aussehen.
    Und sooo schlecht finde ich dass auch nicht, dass sich die Versicherungen nicht jedes Schlupfloch suchen dürfen um Leistungen zu verweigern. Der nächste Schritt wäre zB unangepasste Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit im Verkehr etc

    Und es gibt im realen Leben den unbedarften Fahrer der sich immer auf die Werkstatt verlässt. Die freut sich, kassiert regelmässig ab und trotzdem steht der Kunde schlussendlich im Regen?

  6. #6

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >Und sooo schlecht finde ich dass auch nicht, dass sich die
    >Versicherungen nicht jedoch Schlupfloch suchen dürfen um
    >Leistungen zu verweigern. Der nächste Schritt wäre zB
    >unangepasste Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit im Verkehr etc

    Gibt es doch heute schon ... bei grober Fahrlässigkeit darf mWn die Zahlung verweigert werden bzw. Regreß gefordert werden.

    >Und es gibt im realen Leben den unbedarfter Fahrer der sich
    >immer auf die Werkstatt verlässt

    Es gilt immer noch der Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Einen unbedarften Fahrer, der überhaupt nicht weiß, wieviel Profil seine Reifen haben, dürfte man eigentlich nicht fahren lassen. Wenn er es nicht selbst nachschauen kann, dann muß er eben jemanden damit beauftragen. Verantwortlich bleibt er aber immer selbst.
    Quer ist mehr.

  7. #7
    barbara
    Guest

    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >>Und es gibt im realen Leben den unbedarfter Fahrer der sich
    >>immer auf die Werkstatt verlässt
    ...

    ... Wenn er es nicht selbst
    >nachschauen kann, dann muß er eben jemanden damit
    >beauftragen...



    eine Werkstatt?

  8. #8

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >>>Und es gibt im realen Leben den unbedarfter Fahrer der
    >sich
    >>>immer auf die Werkstatt verlässt
    >...
    >
    >... Wenn er es nicht selbst
    >>nachschauen kann, dann muß er eben jemanden damit
    >>beauftragen...
    >
    >eine Werkstatt?

    Zum Beispiel. Das muß dann aber ein expliziter Auftrag sein. Nicht im Sinne von "die werden das schon von selbst machen und mir Bescheid geben, wenn etwas nicht stimmt".
    Quer ist mehr.

  9. #9

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    Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    http://www.handelsblatt.com/news/Aut...iefe-gibt.html


    Wenn es Streit um die Profiltiefe gibt


    Haben die Winterreifen ein ausreichendes Profil? Darüber gibt es manchmal Streit mit der Versicherung. Ein aktuelles Urteil.


    Ein Mann schleuderte Ende Februar mit seinem BMW Cabrio auf der schneeglatten A 1 gegen einen Erdwall. Die Polizei stellte an den hinteren Reifen eine Profiltiefe von 0,5 bis 1,1 Millimetern fest - weit weniger als die vorgeschriebenen 1,6 Millimeter. Daraufhin weigerte sich die Vollkaskoversicherung zu zahlen.

    Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht Köln (9 U 175/05). Laut einem nachträglichen Gutachten hatten sich die Polizisten vermessen, das Profil der Hinterreifen sei in Wahrheit 1,0 (rechts) und 1,5 Millimeter (links) tief gewesen. Damit sei die "gesetzliche Mindestprofiltiefe" nur bei einem der Reifen "deutlich unterschritten" gewesen, so die Richter. Dass der Mann das nicht gemerkt habe, sei ihm nicht vorzuwerfen - zumal er die Reifen erst zwei Monate zuvor anbringen ließ und "davon ausgehen durfte, dass die Werkstatt ihn auf eine zu geringe Profiltiefe hingewiesen hätte".

    Quelle: Wirtschaftswoche


  10. #10
    jmmechaniker
    Guest

    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    finde es unverantwortlich bei einem fahrzeug mit heckantrieb
    reifen mit einer profiltiefe unter 3mm noch zu fahren.(im winter)
    habe meine winterreifen mit 3,6mm austauschen lassen.
    selbst der adac ist der meinung winterreifen unter 4mm nicht mehr
    zu nutzten.........
    ist aber jedem selbst überlassen, ich kenne leute die selbst im winter mit arschlklatten sommergummis unterwegs sind..
    wenn mir so ein prolo mal ins auto rutscht muß ich leider einen wutanfall bekommen

  11. #11

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >finde es unverantwortlich bei einem fahrzeug mit heckantrieb
    >reifen mit einer profiltiefe unter 3mm noch zu fahren.(im
    >winter)
    >habe meine winterreifen mit 3,6mm austauschen lassen.
    >selbst der adac ist der meinung winterreifen unter 4mm nicht
    >mehr

    was hat das mit heckantrieb zu tun? ich persönlich komme mit einem hecktriebler auf schnee wesentlich besser zurecht als mit einem fronangetriebenen. meine winterautos waren bis auf die letzten 2 (kadett & golf) immer hecktrieb und manchmal sogar gepaart mit einer automatik und etwas mehr hubraum. mit diesen fahrzeugen hatte ich im winter den meisten spaß

    dann muss eben die regelung für mindestprofiltiefe geändert werden, wenn die jetzige nicht reicht

    aber es sollte schon jeder selbst für einen ausreichend sicheren zustand seines fahrzeuges sorge tragen, ich kann nicht jede verantwortung auf andere abschieben, was anderes ist es, wenn ich der werkstatt explizit sage, daß sie nach dem zustand der reifen schauen sollen

  12. #12
    jmmechaniker
    Guest

    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >was hat das mit heckantrieb zu tun?

    habe halt eine andere erfahrung gemacht mit diversen hecktrieblern.
    zb. mercedes, bmw.
    mit meinem frontgetriebenen corolla kam ich echt viel besser zurecht
    kein schieben ausbrechen oder ähnliches.auch das anfahren am berg hat halt viel besser funktioniert.wir haben hier in der gegend so einen steile bergaufstraße. die fahrzeuge die hier stehenbleiben sind
    immer hecktriebler............( bei Schneebedeckter Straße )
    bin jetzt den ersten winter im mx unterwegs und werde meine erfahrungen sammeln....(habe krach neue winterreifen drauf 175/65r14)
    hoffe das es mit dem kleinen besser funktioniert......

    gott zum gruße ........jörg

  13. #13

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    Anfahren am Berg ist grundsätzlich mit einem Fronttriebler problematischer als mit`m Hecktriebler. Logisch eigentlich, da beim Fronttriebler bergauf die angetriebenen Räder deutlich mehr entlastet werden.
    Für den eher unbedarften Fahrer mag der Fronttriebler im Winter der berechenbarere Partner sein, da kein Heck unvermutet überholt und in den meisten Fällen ein kurzes Lupfen des Gaspedals genügt um wieder sicher in der Spur zu sein. Hier verlangt der Hecktriebler mehr Können. Wenn man das einigermassen beherrscht garantiert der MX allerdings vieeel Spaß im Schnee

  14. #14
    jmmechaniker
    Guest

    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    Bei extremer Glätte spielt die Achslastverlagerung kaum mehr eine Rolle. Unter winterlichen Bedingungen weist ein unbeladenes Hinterradantriebsfahrzeug mit Frontmotor im Vergleich zu einem unbeladenen Frontantriebsfahrzeug eine etwas schlechtere Traktion auf. Mit steigender Zuladung kehrt sich das Bild um.
    also nochmal wenn auch die meinung auseinander gehen. Schnee-Berg-stehende-Fahrzeuge-nur Hecktriebler......warum????

  15. #15

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    ... weil du zB verkennst das der MX bereits unbeladen eine Gewichtsverteilung von nahezu 50/50 hat? Und damit meines Erachtens weiterhin Vorteile gegenüber einem Fronttriebler am verschneiten Berg hat?!

  16. #16
    jmmechaniker
    Guest

    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    wenn das so ist wäre ich naturlich mehr als begeistert
    werde halt mal so meine erfahrungen sammeln und dann vergleichen welche antríebsart bei schnee die besseren ergebnisse bringt.
    wird wohl so sein das es für beide vor-und-nachteile gibt.
    hatte halt noch kein auto mit einer 50,50 gewichtsverteilung

  17. #17

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    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >... weil du zB verkennst das der MX bereits unbeladen eine
    >Gewichtsverteilung von nahezu 50/50 hat? Und damit meines
    >Erachtens weiterhin Vorteile gegenüber einem Fronttriebler am
    >verschneiten Berg hat?!

    Beim Googlen hab ich leider nichts gefunden. Allerdings dürfte ein "normaler" Golf oder Astra beliebigen Baujahres deutlich mehr Gewicht auf der VA haben, wenn er nicht voll beladen ist. Und damit eben einen Traktionsvorteil am Berg. Mit guten Winterreifen ist es mir bereits passiert, daß ich mit dem MX-5 nicht mehr anfahren konnte -- mit mittelmäßigen Reifen auf meinem Golf II hingegen noch nie.

    Natürlich hat ein MX-5 mit 50:50 Gewichtsverteilung dann einen Vorteil gegenüber einem Benz oder BMW mit Frontmotor/Heckantrieb, der eben keine 50:50 hat.

    Vielleicht können aber die Fahrexperten dazu noch ein oder zwei Worte verlieren ...
    Quer ist mehr.

  18. #18
    jmmechaniker
    Guest

    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >ist es mir bereits passiert, daß ich mit dem MX-5 nicht mehr anfahren konnte -- mit mittelmäßigen Reifen auf meinem Golf II hingegen noch nie.

    wie gesagt habe ich noch keine erfahrung mit dem mx im winter wird dieses jahr mein erster sein
    aber das mit dem anfahren sehe ich theoretisch genauso.meines wissens nach ist ein fronttriebler die bessere wahl als winterauto.wenn dem nicht so ist lasse ich mich gerne belehren und lerne wider etwas dazu

  19. #19
    Nicedriver
    Guest

    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    Der Fronttriebler ist unkomplizierter im Alltag.

    Ein Hecktriebler KANN einerseits wesentlich mehr Spaß machen, andererseits kann er bei unaufmerksamer Fahrweise durchaus überraschen. Z.B. wenn man morgens noch etwas "dösig" vor sich hinfährt.

    BMW z.B. ist im Alltag gutmütiger. Ich bin von BMW auf den MX gewechselt und hatte den ersten Winter einige Dreher.

  20. #20
    jmmechaniker
    Guest

    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    >BMW z.B. ist im Alltag gutmütiger. Ich bin von BMW auf den MX gewechselt und hatte den ersten Winter einige Dreher.

    was heißt hier einige Dreher......bin ja schließlich nicht walter röhrl. muß ich bei angepasster fahrweise damit rechnen das mir ständig das heck ausbricht????


  21. #21
    Nicedriver
    Guest

    RE: Unfall mit nicht ausreichender Profiltiefe - Urteil OLG Köln

    Das waren unbeabsichtigte Dreher durch Unaufmerksamkeit mangels Erfahrung und Übung. Er reagierte anders als gewohnt.

  22. #22

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    Ein paar Zahlen...

    Hallo,

    >
    >Beim Googlen hab ich leider nichts gefunden. Allerdings
    >dürfte ein "normaler" Golf oder Astra beliebigen Baujahres
    >deutlich mehr Gewicht auf der VA haben, wenn er nicht voll
    >beladen ist.

    Moderne Fronttriebler haben üblicherweise eine Gewichtsverteilung von 60/40.

    >Und damit eben einen Traktionsvorteil am Berg.
    >Mit guten Winterreifen ist es mir bereits passiert, daß ich
    >mit dem MX-5 nicht mehr anfahren konnte -- mit mittelmäßigen
    >Reifen auf meinem Golf II hingegen noch nie.
    >
    >Natürlich hat ein MX-5 mit 50:50 Gewichtsverteilung dann
    >einen Vorteil gegenüber einem Benz oder BMW mit
    >Frontmotor/Heckantrieb, der eben keine 50:50 hat.
    >
    >Vielleicht können aber die Fahrexperten dazu noch ein oder
    >zwei Worte verlieren ...

    Dazu mal ein rechnerischer Vergleich:

    Die Formel für die statische Achslastverteilung an einer Steigung lautet:

    Gvstat = G * (lh/l * cos alpha – h/l * sin alpha)

    Mit:

    Gvstat = statische Achslast vorne
    G = Gesamtgewicht
    lh = Abstand Schwerpunkt zu Hinterachse
    alpha = Steigungswinkel
    h = Schwerpunkthöhe
    l = Radstand

    Man kann das Ganze einfach mal anhand zweier Beispielfahrzeuge durchrechnen, die sich aus Gründen der Vergleichbarkeit nur durch die Achslastverteilung unterscheiden. Ein typischer Fronttriebler mit Achslastverteilung 60/40 und ein Hecktriebler mit 50/50:

    Fzg1 („MX-5“): G = 1000kg, lh = 1300mm, l = 2600mm, h = 500
    Fzg2 („Golf“): G = 1000kg, lh = 1560mm, l = 2600mm, h = 500

    Für zwei verschiedene Steigungen durchgerechnet ergeben sich folgende Achslastverteilungen am Hang:

    8,5° (ungefähr 15%):

    „MX-5“: Gvstat = 466,1kg Ghstat = 533,9kg
    „Golf“: Gvstat = 565kg, Ghstat = 435kg

    17° (ungefähr 30%):

    „MX-5“: Gvstat = 422kg, Ghstat = 578kg
    „Golf“: Gvstat = 517,6kg, Ghstat = 482,4kg

    Bei 8,5° Steigung hat der Golf noch mehr Gewicht auf der angetriebenen Achse, bei 17° Steigung der MX-5. Der „break even“ liegt bei ungefähr 12°:

    „MX-5“: Gvstat = 449,2kg, Ghstat = 550,8kg
    „Golf“: Gvstat = 547kg, Ghstat = 453kg

    In der Praxis ergibt sich dieser Punkt schon bei einer geringeren Steigung, weil der im Golf höher liegende Schwerpunkt zusätzlich Gewicht nach hinten bringt und damit die Vorderachse entlastet.

  23. #23

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    RE: Ein paar Zahlen...

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