Hi,
kann mir jemand der VMaxx-Hiltrac-Besteller mal bitte ganz schnell die Nummer des Gutachtens vom TÜV Österreich zukommen lassen?
Danke!
Hi,
kann mir jemand der VMaxx-Hiltrac-Besteller mal bitte ganz schnell die Nummer des Gutachtens vom TÜV Österreich zukommen lassen?
Danke!
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Hi,
besten Dank. Folgender Hintergrund:
Heute war wieder TÜV-Tag in der Werkstatt. Ich hab dem TÜV-Prüfer dann sie Story erzählt mit den Verstellbereich hinten (15-90mm), daß man erst ab 65mm überhaupt über die Antriebswelle kommt, das Ding aber dann knochentief ist usw.
Als ich fertig war, schaute er mich nur an und fragte "TÜV Österreich?"
Ich: "Ja"
Er: "Alles klar"
Dann erzählte er, daß letztes Jahr zig Gutachten vom TÜV Österreich in Deutschland für ungültig erklärt wurden, weil da öfter mal so seltsame Sachen kommen. Einmal eingetragene Dinge verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit, aber Neueintragungen sind dann nur noch beim TÜV selber per §21 möglich, weil das Gutachten wertlos ist.
Die Nummer des Gutachtens habe ich deshalb haben wollen, damit er bei der Zentrale mal anfragt, ob das Gutachten für das VMaxx/Hiltrac auch ungültig ist - gute Nachricht für Euch, es ist nicht zurückgezogen worden.
Allerdings sind die uns bekannten Probleme auch beim TÜV mittlerweile bekannt und der Prüfer meinte, man solle nicht mehr zu lange warten mit der Eintragung
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Jep, ich finde diese "Informationspolitik" auch klasse. *daumenhoch*
>Hi,
>
>besten Dank. Folgender Hintergrund:
>
>Heute war wieder TÜV-Tag in der Werkstatt.
Im TV haben sie bei Stern TV letztens gesagt, dass die TÜV-Prüfer nicht mehr ausserhalb des TÜV-Geländes Abnahmen machen dürfen, um Betrug etc. zu verhindern. Gibts bei dir ne Sonderregelung
>>Hi,
>>
>>besten Dank. Folgender Hintergrund:
>>
>>Heute war wieder TÜV-Tag in der Werkstatt.
>
>Im TV haben sie bei Stern TV letztens gesagt, dass die
>TÜV-Prüfer nicht mehr ausserhalb des TÜV-Geländes Abnahmen
>machen dürfen, um Betrug etc. zu verhindern. Gibts bei dir ne
>Sonderregelung
Nö sie dürfen Eintragungen immer noch machen aber nur solche die NICHT mit dem §21 zusammen hängen.
mfg
Lothar
NA BJ 94 Schnell.....sehr schnell
>Die Nummer des Gutachtens habe ich deshalb haben wollen, damit
>er bei der Zentrale mal anfragt, ob das Gutachten für das
>VMaxx/Hiltrac auch ungültig ist - gute Nachricht für Euch,
>es ist nicht zurückgezogen worden.
>
>Allerdings sind die uns bekannten Probleme auch beim TÜV
>mittlerweile bekannt und der Prüfer meinte, man solle nicht
>mehr zu lange warten mit der Eintragung
Muhhaaahhhaaaaaa! Das sind ja mal gute Nachrichten
Mfg
Lothar
NA BJ 94 Schnell.....sehr schnell
>>Die Nummer des Gutachtens habe ich deshalb haben wollen,
>damit
>>er bei der Zentrale mal anfragt, ob das Gutachten für das
>>VMaxx/Hiltrac auch ungültig ist - gute Nachricht für Euch,
>>es ist nicht zurückgezogen worden.
>>
>>Allerdings sind die uns bekannten Probleme auch beim TÜV
>>mittlerweile bekannt und der Prüfer meinte, man solle nicht
>>mehr zu lange warten mit der Eintragung
>
> Muhhaaahhhaaaaaa! Das sind ja mal gute Nachrichten
>
>
>
>Mfg
>Lothar
Boshafter Mensch
Warum man allerdings nicht in Absprache mit dem Hersteller das Gutachten überarbeitet und als zulässigen Parameter zur Eintragung die Fahrzeughöhe(n) festlegt ist mir schleierhaft.
Alternativ könnte man auch den Unsinn mit der Messmethode am Gewinde (die sich nicht wirklich mit den eigentlich angedachten Fahrzeughöhen vereinbaren lässt) korrigieren?
Mensch, Andreas, jetzt muß ich Dir in aller höchten Tönen ein Kompliment aussprechen.
Eine Freundin von mir will auch noch ein Vmaxx Hiltrac kaufen für ihren kürzlich erworbenen NA.
Diese Info ist sehr wertvoll und Danke dass Du es kommunizierst hier im Forum.
Das ist nicht selbstverständlich und macht nicht jeder hier, viele aber schon.
Natürlich habe ich dieser Freundin direkt eine Info zukommen lassen.
Nochmals Danke.
Grüsse