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projekt-mx5.de

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  1. #1

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    was ist zugelassen ?

    Hallo,

    Ich möchte einiges ändern an meinen NB. Dazu möchte ich keine Schwierigkeiten bekommen im fall eine Kontrolle oder Unfall.

    Was darf man ohne weiteres und was muß man eintragen lassen und was bekommt man nicht eingetragen?

    -Frontscheinwerfer und Frontstoßstange mit Nebelscheinwerfer einer NBFL auf meinen NB montieren?

    -Umrüstsatz xenon in die NB FL Scheinwerfer montieren?

    -hinten im seiten von Stoßstange roten Reflektoren einbauen?

    -Seitenreflectoren beleuchten mit Standlicht (vorne orange, hinten rot)?

    Vielen dank schon für Ihren Input!

  2. #2
    Avatar von Loki
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    RE: was ist zugelassen ?


    >-Frontscheinwerfer und Frontstoßstange mit Nebelscheinwerfer
    >einer NBFL auf meinen NB montieren?

    Darf man.


    >-Umrüstsatz xenon in die NB FL Scheinwerfer montieren?

    Nein, keinesfalls.


    >-hinten im seiten von Stoßstange roten Reflektoren einbauen?

    Nein, ist verboten - wird aber fast nie bemängelt.


    >-Seitenreflectoren beleuchten mit Standlicht (vorne orange,
    >hinten rot)?

    Rundum gelb/orange beleuchten ist OK, hinten rot verboten.


    Außer dem Umbau auf FL ist somit alles verboten.



    Kuro 1,9 NB | Yuki, ein 2 Tonnen Automatikschiff

  3. #3

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    RE: was ist zugelassen ?

    >Rundum gelb/orange beleuchten ist OK, hinten rot verboten.

    Nein, beleuchten ist auch orange nicht okay (Fahrzeug zu schmal und andere Dinge). Wurde bei mir bemängelt.

    Daß rote Reflektoren hinten verboten sind, ist mir übrigens neu. Aber interessiert eigentlich niemanden, wie schon geschrieben.
    Quer ist mehr.

  4. #4

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    RE: was ist zugelassen ?

    frage mich wegen die seitenbeleuchtung warum das für unseren MX-en verboten ist, und ein Volvo V70 (derzeitigen Modell) hinten rote beleuchtung zu die Seiten hat....(integriert im rückleuchten)

    gibt es auch keine möglichkeit das eingetragen zu bekommen dan?

    Xenon habe ich mich schon gedacht weil mir das im T4 auch nie gelungen ist das legal zu machen, hab sogar TUV papieren wo in beschrieben ist das Fahrzeugen mit erstzulassung vor juni 2000 keine automatischen Leuchtweitereglung brauchen, aber der TUV sagt das das nur gültig was beim EINBAU (und eintragung) der Xenonscheinwerfer VOR juni2000 (so steht es aber nicht im dokumente)

    Wichtig ist mir den Umbau auf FL (rückleuchten schon eingebaut, Stoßstange und nebelscheinwerfer liegen schon hier, brauche nur noch 2 scheinwerer)

  5. #5

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    RE: was ist zugelassen ?

    >frage mich wegen die seitenbeleuchtung warum das für unseren
    >MX-en verboten ist, und ein Volvo V70 (derzeitigen Modell)
    >hinten rote beleuchtung zu die Seiten hat....(integriert im
    >rückleuchten)

    Weil das genau so in den Bestimmungen steht. Wenn in den Lampen integriert, wäre es für den MX kein Problem. Der 5er BMW hat auch SBL in den Lampen drin.

    >gibt es auch keine möglichkeit das eingetragen zu bekommen
    >dan?

    Du willst etwas, das illegal ist, durch eine Eintragung legalisieren?

    Im Regelfall beschwert sich niemand, wenn die SBL alle vier gelb leuchten.

    >Wichtig ist mir den Umbau auf FL (rückleuchten schon
    >eingebaut, Stoßstange und nebelscheinwerfer liegen schon
    >hier, brauche nur noch 2 scheinwerer)

    Was machst Du mit den Originalscheinwerfern? Sind die kaputt?
    Quer ist mehr.

  6. #6
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    RE: was ist zugelassen ?

    Das mit den roten Sidemarkern ist aber richtig. Wenn die Sidemarker eine eigene Einheit sind dürfen sie hinten auch nur orange sein, sind sie in die Rückleuchten integriert dürfen sie rot sein.

  7. #7
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    RE: was ist zugelassen ?

    Weil die Begrenzungsleuchten keine deutsche Zulassung besitzen.
    Die in den Volvos schon. Ganz einfach.
    Es gibt so ein Chrom Ding was anstelle der SBL eingebaut wird, auf das dann ein Hella SBL gebaut werden kann. Das wäre dann zulässig.

  8. #8

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    RE: was ist zugelassen ?

    original scheinwerfer zind ein wenig. wie sagt man das auf Deutsch...die obenseite ist ein wenig weiß-artig geworden (man sagt das das poeliert werden kann) sonst so weit ich weis ganz OK

    also die Scheinwerer gehen gegen den zeit das den Umbau fertig ist im verkauf

  9. #9
    Avatar von nuhun
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    RE: was ist zugelassen ?

    Kleiner Tipp:

    Beim Umrüsten auf FL-Scheinwerfer wenn möglich keine mit HB4-Abblendlicht wählen. HB4 ist einfach zu exotisch, teuer noch dazu und nervt bei der Beschaffung.

    Jüngere FL ab ca. 2004 haben H7 Abblendlicht, so viel ich weiss. Man korrigiere mich, falls falsch. Auf jeden Fall ist was "gebräuchliches" installiert, was an jeder Tankstelle zu haben ist.

    Notorischer Ex-Schwarzfahrer. Jetzt mit Bienchen.

  10. #10

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    RE: was ist zugelassen ?

    also nur scheinwerfer von FL aus dem letzten Jahr nehmen..... noch schwieriger zu bekommen

  11. #11
    Avatar von nuhun
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    RE: was ist zugelassen ?

    Nun ja, soooo eine "Katastrophe" ist HB4 nun auch nicht - aber HB4 ist lästig und nervt dadurch, dass es nicht immer und überall verfügbar ist. Alle Leuchtkörper haben aber die unangenehme Eigenschaft, zu möglichstungünstigen Zeitpunkten ihren Geist auszuhauchen.

    Als HB4-Geplagter schleppe ich immer Ersatz mit und war Anfang des Monats am Gardasee glücklich darüber - das linke Abblendlicht war durchgebrannt. Ersatzbirne rein und gut war - ich musste im Urlaub nicht erst langwierig auf Suche nach Ersatz gehen. Selbst hier in Deutschland beim Bosch-Dienst wurde ich schon angesehen wie ein Teletubbie, als ich mal nach HB4 fragte. Eine lebhafte Mitarbeiterdiskussion folgte "Da haben wir doch damals extra was für die Japaner kommen lassen, wo haben wir das denn hingekramt...?" und tatsächlich förderte jemand aus der untersten Schublade eine verstaubte HB4-Packung zutage.

    HB4 ist auch teurer als irgendwas "genormtes" - das sind aber keine Reichtümer, da kann man mit leben.

    Fazit: Wenn Du zu gleichem Preis oder nur geringfügig teurer die "Nicht-HB4-Version" kriegst, nimm diese. Ist einfach praktischer.

    Notorischer Ex-Schwarzfahrer. Jetzt mit Bienchen.

  12. #12

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    RE: was ist zugelassen ?

    Ich hätte schon verstanden warum kein HB4 die besser wahl wäre

    besser jetzt die richtige kaufen und später froh sein als immer ärger haben!

    Jedenfalls Danke für den Tip

  13. #13
    Avatar von nuhun
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    RE: was ist zugelassen ?

    Falls es doch HB4 wird, irgendwann mal in stockfinsterer Nacht eine Birne die ewigen Jagdgründe aufsucht, und kein Esatz aufzutreiben ist:

    Birne ausbauen, in der Fassung lassen.

    Licht einschalten.

    Den Glaskörper leicht gegen ein Karosserieteil schlagen, wenn nötig mehrmals wiederholen.

    Mit etwas Glück leuchtet die Birne wieder.

    Brennendes Leuchtmittel wieder einfummeln, Licht eingeschaltet lassen. Nicht wieder ausschalten, wenn möglich, bis Du den Zielhafen erreicht hast.

    Das klappt aber nicht immer!

    Hintergrund: Mit Glück ist die Bruchstelle so klein, dass durch die Erschütterung des Schlages gegen die Karosserie das durchgebrannte Glühwendel wieder zusammengeschweisst wird, bei angelegter Stromspannung.

    Es brennt dann weiter - bis das Licht ausgeschaltet wird. In der Regel trennt sich die Bruchstelle bei Erkalten des Wendels wieder.

    Manchmal kann man diese Prozedur sogar mehrmals wiederholen, früher oder später ist allerdings wirklich Feierabend.

    Eignet sich aber wirklich nur, um mit vernünftiger Beleuchtung zu Hause anzukommen. Ein Ersatz des defekten Leuchtmittels sollte umgehend erfolgen, sobald möglich.

    Notorischer Ex-Schwarzfahrer. Jetzt mit Bienchen.

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