Hier noch nichts davon gelesen, daher folgende Info:
Am vergangenen Wochenende hat sich in einem Gespräch zufälligerweise
folgender Sachverhalt herausgestellt:
Person A hat Stahlflex-Bremsleitungen für den NA bei IL geordert,
Rechnungsdatum 18.02.2009. Anbei ist ein Gutachten, welches die Abnahme
durch den TÜV vorschreibt.
Person B hat Stahlflex-Bremsleitungen für den NB bei IL geordert,
Rechnungsdatum 20.02.2009. Anbei ist eine ABE (!), die u. a. für den
NA, NB und NC gilt folglich kein Wort von einer Abnahme.
Heute habe ich diesbezüglich bei IL angefragt. Eindeutige Antwort: die
Stahlflexleitungen haben seit kurzem eine ABE und müssen nicht mehr
eingetragen werden.