Zitat von
HansHansen
Naja, Du willst auf Euro 3 kommen und hast im Prinzip zwei Möglichkeiten:
a) Du hast irgend einen Motor eingebaut. Abgasverhalten ist dann offiziell unbekannt und Du darfst ein komplettes Abgasgutachten machen lassen, also Testzyklus abfahren und hinterher werden die emittierten Abgase durchanalysiert. Kostet Dich bei der Nummer einen Tausender extra (Vorsicht, Halbwissen!) und wenn Du durchfällst, ist das Geld weg, nächster Versuch.
Durch den Einbau eines anderen Motors darf sich das Abgasverhalten nicht verschlechtern, aber Du willst Dich ja sowieso auf Euro3 verbessern und diese Marke nicht verfehlen.
Mit Euro3 ist auch eine Motorwarnleuchte und eine OBD2-Dose gefordert, aber das sollte das Steuergerät von Deinem neuen Motor ja können.
b) Abgasgutachten muss doch auch verzichtbar sein. Also nimmt man den kompletten Antrieb vom Spender und argumentiert, dass sich das Abgasverhalten nicht verändert hat, weil die Gewichtsklasse noch halbwegs die gleiche ist und die Gesamtübersetzung nicht mehr als 8% vom Spenderfahrzeug abweicht (Reifengröße, Getriebeübersetzung, Übersetzung vom Diff).
Also muss es doch möglich sein, die Euro3 vom Spender auf den Empfänger zu übertragen.
c) Huch, eine dritte Option: Du hörst Dich beim Tuner um. Kann gut sein, dass man dort schon Abgasgutachten gefahren hat mit dem Ziel, diese als Muster für Umbauten erneut heranzuziehen. Weil der Tuner im Voraus für die Gutachten Geld ausgegeben hat, würde er auch gerne Geld von Dir sehen, wenn Du mit seiner Hilfe die Eintragung bekommst.
Was ja durchaus legitim ist.
Ich würde als Privatmensch Möglichkeit b) vorziehen. Du besprichst im Vorfeld mit Deinem TÜVer, dass Du als Schlachter einen NBFL hast und der Antrieb in den NA soll.
Der TÜVer will von Dir den Nachweis, dass die Übersetzung im 8%-Rahmen bleibt und es ist nun mal Deine Aufgabe, das nachzuweisen.
Entweder den kompletten Antriebsstrang übernehmen (spart Diskussionen) oder mit dem TÜVer ausklamüsern, wie Du nachweist, dass Du mit Deinem NA-Getriebe und dem Differential bei der gleichen Übersetzung bleibst. Dem einen TÜVer reichen vielleicht Teilenummern, der andere will eine schriftliche Bestätigung von Mazda (kostet Geld?), dass das NA-Getriebe mit dem 5-Gang zu den Übersetzungen vom NBFL passt. Und Du mit dem 4.3er-Diff aus dem 115PS-NA statt dem 4.1er-Diff aus dem NB-FL und der Reifengröße X unter den 8% Abweichung bei der Gesamtübersetzung bleibst.
In der selben Zeit hätte man genausogut den gesamten Antriebsstrang umgebaut und hat dann seine Ruhe. Was ungefähr Deine Frage beantwortet.
Vom Motor übernimmst Du das Steuergerät, hat natürlich eine andere Pinbelegung, Du pflanzt in den Innenraum Motorwarnleuchte und OBD2-Dose und irgendwann kommt man auf die Idee, dass man auch den gesamten Kabelbaum übernehmen könnte, weil man eh schon vom hundertsten ins tausendste gekommen ist und eigentlich nur noch die Klappscheinwerfer an den NBFL-Kabelbaum dranfriemeln muss. Oder man hat’s vorher entschieden, dass es auch geht, wenn man nur 30 Prozent vom NBFL-Kabelbaum übernimmt. Vielleicht auch mehr, je nachdem, ob auch das ABS aus dem NBFL umzieht.
Jedenfalls ist der Stress beim TÜV am geringsten, wenn Du gar nicht erst über Getriebeübersetzungen und Kram diskutieren musst, weil Du den ganzen Antrieb so vom NBFL übernommen hast. Gilt erst recht, wenn Du den Triebsatz mit dem 6-Gang-Getriebe willst, beispielsweise Sportive mit der großen Bremsanlage. Wenn man sich eh schon mal die Mühe macht …