Hallo liebe MX-5-Gemeinde,
ich melde mich nach längerer Abstinenz jetzt wieder und würde vor der Konsultation des TÜV gerne mal euer/e Wissen/Meinung/Erfahrung zu folgender Problematik hören (bzw. lesen
):
Habe neulich wegen meiner gecrashten Speichenräder einfach mal direkt bei Dayton Wire Wheels in den U.S.A. angefragt, ob man nicht vielleicht dort noch irgendwie zwei originale passende Felgen beschaffen kann.
Das hat der zuständige Mister Buckles zwar verneint
, aber mir die Option eröffnet, dass ich meine defekten Felgen zu ihnen schicken könnte, wo man nur die Naben verwenden (da es sich hierbei um eine Sonderanfertigung exclusiv für den MX-5 handelt, sind diese auch im Herstellerwerk inzwischen weder vorrätig noch anfertigbar) und den Rest darumherum mit identischen Daten (Traglast, Einpresstiefe etc.) komplett neu aufbauen würde.
Das heißt, bis auf die Naben wären das dann faktisch nagelneue Felgen, die genau den Vorgaben und Bestimmungen der damaligen Eintragung entsprechen.
Natürlich kenne ich die Vorschrift, dass man selbst arg lädierte (Alu-)Felgen zwar reparieren lassen kann, sie dann aber nicht mehr gesetzeskonform im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen darf.
Allerdings sind meine
1. keine Alus und
2. finden bei einer Neuanfertigung wie oben beschrieben auch nicht die verbotenen "Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen oder Rückverformungen" statt,
also könnte diese Methode doch erlaubt sein!?
Ich freue mich auf hilfreiche und fundierte Antworten.
Misses Bleifuß