In 2005 habe ich meinen MX5 NA erworben, so wie er jetzt ist. Also mit allen Umrüstungen (Lenkrad, Felgen, Fahrwerk, ...)
In der Zwischenzeit war er 9x bei der HU/AU aber diese Jahr wurde was Neues ausgegraben.
Der Prüfer hat bemängelt, dass die Veränderungen Lenkrad und Felgen nicht unter Berücksichtigung der jeweils anderen Veränderung abgenommen wurden und ich daher eine Einzelabnahme brauche. Im Bericht steht D.2.2.1 EM Lenkrad - Zulässigkeit nicht nachgewiesen
Das macht aus meiner Sicht Sinn, allerdings
- ist das Auto bereits 9x genauso durch die HU gekommen
- wurde bei der vorherigen HU in der selben Prüfstelle diesbezüglich nichts beanstandet
- habe ich beim Kauf eine ABE zum Lenkrad erhalten (siehe Anhang). Diese musste ich auch lediglich bei 4-6 der Untersuchungen vorzeigen
- besitze ich für die Felgen ein Teilegutachten und Änderungsnachweis. Den Änderungsnachweis habe ich bei allen HUs vorgezeigt.
Beim Hinweis auf die ABE argumentierte der Prüfer, dass die ABE nicht für mein KFZ gilt, da ich Typ 000 (Importfahrzeug) besitze und nicht den in der ABE angegebenen Typ D488.
Jetzt bin ich frustriert und ein wenig ratlos.
Soll ich nachgeben und eine Einzelabnahme durchführen?
Oder habt ihr eine bessere Idee?
Anhänge
ABE Lenkrad
MX5_TÜV_ ABE_Lenkrad.pdf
KFZ Schein
Anhang 9487
Änderungsnachweis Felgen
MX5_TÜV_ Änderungsnachweis-Felgen_2003.pdf
Teilegutachten Felgen
MX5_TÜV_ Teilegutachten-Felgen_2002.pdf