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Ergebnis 1 bis 15 von 15
  1. #1
    Moderator Avatar von Neo
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    Kleine BBK und H-Kennzeichen möglich?

    Hi zusammen,

    hat jemand ein H-Kennzeichen zusammen mit der kleinen BBK hinbekommen? Anderes Fahrwerk (Hiltrac Gewinde) war bei mir kein Problem, weil es in den 90ern schon Gewindefahrwerke gab, aber beim Auspuff kann man sich anscheinend leider nicht so einfach rausreden. Auch wenn gefühlt jeder in den 90er einen anderen Auspuff gefahren ist, zählt beim BBK das Gutachtendatum von 2005. Und wenn das Auto von 1992 ist, hätte man den Umbau nicht schon in den ersten 10 Jahren machen können.

    Gibt es einen Trick? Notfallplan: Perspektivisch Umbau auf Serienauspuff, weil ich jetzt doch zu alt für BBK Randale bin.

    Viele Grüße

  2. #2
    Avatar von mx31
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    Hast Du darüber schon mit nem SV gesprochen? Bei mir war Auspuff kein Thema, die kleine BBK sieht ja ziemlich originalgetreu aus.

    Bei nem anderen Auto habe ich eine handgefertigte Titan-Anlage montiert. War ebenfalls kommentarlos...

  3. #3

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    Zitat Zitat von Neo Beitrag anzeigen
    Hi zusammen,

    hat jemand ein H-Kennzeichen zusammen mit der kleinen BBK hinbekommen? Anderes Fahrwerk (Hiltrac Gewinde) war bei mir kein Problem, weil es in den 90ern schon Gewindefahrwerke gab, aber beim Auspuff kann man sich anscheinend leider nicht so einfach rausreden. Auch wenn gefühlt jeder in den 90er einen anderen Auspuff gefahren ist, zählt beim BBK das Gutachtendatum von 2005. Und wenn das Auto von 1992 ist, hätte man den Umbau nicht schon in den ersten 10 Jahren machen können.

    Gibt es einen Trick? Notfallplan: Perspektivisch Umbau auf Serienauspuff, weil ich jetzt doch zu alt für BBK Randale bin.

    Viele Grüße
    Moin, ich meine bereits 1990 im Mazda Zubehörkatalog den doppelflutigen Sportauspuff von Postert (eigentlich ein umgelabelter Sebring) gesehen zu haben. Insofern kann ich mir vorstellen dass ein seriennaher Sportauspuff die Vorgaben erfüllen kann sofern er denn die Geräuschemissionsvorschriften einhält.
    Team Titanium

  4. #4

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    Zitat Zitat von Neo Beitrag anzeigen
    Gibt es einen Trick? Notfallplan: Perspektivisch Umbau auf Serienauspuff, weil ich jetzt doch zu alt für BBK Randale bin.
    Viele Grüße
    Idee: Für H-Prüfung Umbau auf Serienanlage und hoffen, dass der Prüfer nicht die Austragung der BBK verlangt.

    Ich habe neulich einen Prüfer dazu befragt, ob es möglich sei trotz einer eingetragenen Auspuffanlage mit der Serienanlage zur HU (ohne H-Bezug) vorzufahren, ohne dass die eingetragene Auspuffanlage ausgetragen werden muss.
    Er meinte: Kein Problem. Serie ist immer erlaubt, auch wenn etwas anderes in den Papieren steht (seine Begründung: so sei der Wagen ja auch erstmals zugelassen worden). Ich war positiv überrascht und habe mir das Anführen von mir im Kopf erscheinenden Beispielen (z.B. anderes Fahrwerk mit daraus resultierender niedriger Fahrzeughöhe oder mehrere Umbauten mit Wechselwirkung) als Argument gegen "immer erlaubt" verkniffen.

    Wie genau wird diese 10-Jahres-Umbauregel eigentlich geprüft? Hoffentlich nicht auf den Tag genau.
    Einer meiner NAs wurde am 05.06.1995 erstmals zugelassen. Das BBK-Gutachten ist vom 14.06.2005....

    Als vom Original abweichende zulässige Umbauten führt der TÜV Nord folgendes Beispiel an:
    "originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage in Edelstahl"
    https://www.tuev-nord.de/de/privatku...ipps/oldtimer/

    Ich finde, das Endrohr der kleinen BBK sieht sehr originalgetreu aus

  5. #5
    Avatar von TristanL
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    Mamas Miata hat mit der Edelstahl IL Tröte und 90mm Endrohr problemlos das H bekommen. Niemand wird sich an der BBK stören.. und wenn doch, fährste zur nächsten Prüfstelle

  6. #6
    Moderator Avatar von Neo
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    Danke für eure Rückmeldungen. Die Jungs "meiner" GTÜ sind echt gut und die haben sich heute zu dritt beraten, aber Auspuff geht wohl nicht, wenn man keinen Nachweis hat, dass der Umbau schon in den ersten 10 Jahren möglich gewesen wäre. Wir haben nur das Gutachten von 2005 gefunden. Beim Fahrwerk ist das wohl anders (warum auch immer).

    Meine Zeit und Lust mehrere Prüfstellen abzuklappern hält sich in Grenzen. Also zahle ich Dank Euro2 weiterhin nur 89€ Steuern pro Jahr (bei Saison 3-10) und habe kein Theater, dass die nächste HU - je nach Laune der Prüfer - wieder zur Reise nach Jerusalem wird.

    EDIT: Gerade gesehen, dass Mazze das schon mal vorsorglich gefragt hatte: https://mx-5.de/forum/showthread.php...-H-Kennzeichen
    Also offiziell nein, wenn der Prüfer nett ist ja.
    Geändert von Neo (26.06.2024 um 13:14 Uhr)

  7. #7
    Avatar von TristanL
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    Hast du das Thema selbst angesprochen, oder isses aufgefallen? Da war doch mal was mit schlafenden Hunden

  8. #8

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    Zitat Zitat von Neo Beitrag anzeigen
    Danke für eure Rückmeldungen. Die Jungs "meiner" GTÜ sind echt gut und die haben sich heute zu dritt beraten, aber Auspuff geht wohl nicht, wenn man keinen Nachweis hat, dass der Umbau schon in den ersten 10 Jahren möglich gewesen wäre. Wir haben nur das Gutachten von 2005 gefunden. Beim Fahrwerk ist das wohl anders (warum auch immer).
    Wie läuft das eigentlich mit der Begutachtungsgebühr in solch einem Fall? War das Gespräch bzw. die Fahrzeugbetrachtung kostenlos wegen "Pech gehabt, wird nichts mit H-Kennzeichen" oder wird es als eine normale Begutachtung (mit negativem Ergebnis) berechnet?

  9. #9
    Moderator Avatar von Neo
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    Zitat Zitat von TristanL Beitrag anzeigen
    Hast du das Thema selbst angesprochen, oder isses aufgefallen? Da war doch mal was mit schlafenden Hunden
    Ganz so blöd bin ich nicht. Der Prüfer meinte direkt: Kein H wg. Fahrwerk und Auspuff. Sein Kollege meinte dann Fahrwerk ist ok, aber Auspuff nicht. Der 3. Kollege war dann der gleichen Ansicht wie Kollege #2.

    Zitat Zitat von SvenNA Beitrag anzeigen
    Wie läuft das eigentlich mit der Begutachtungsgebühr in solch einem Fall? War das Gespräch bzw. die Fahrzeugbetrachtung kostenlos wegen "Pech gehabt, wird nichts mit H-Kennzeichen" oder wird es als eine normale Begutachtung (mit negativem Ergebnis) berechnet?
    Sehr fair. Ich habe nur die normale HU bezahlt (die letzten Monat sowieso fällig war).

  10. #10

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    Habe H-Gutachten und Wertgutachten bei einem in der Branche hochgradig anerkannten Experten durchführen lassen. Kleine BBK ist verbaut, H-Zulassung erteilt. TGA der BBK ist von 2005. Ich denke, so ein Gutachter hat einiges an Ermessensspielraum: Edelstahl-Auspuffanlagen die sich an der Abgasführung des Originals orientieren gab es ja schon deutlich im letzten Jahrtausend. Ich hatte bei der letzten HU /vor/ der H-Abnahme gefragt, ob irgendwas problematisch wäre, das wurde verneint und bei der 2 Jahre darauf folgenden Abnahme war das dann auch problemlos. Auch die verbauten NBFL-Felgen waren kein Problem (die gab es ja schon 1999 auf dem Miracle, die liegen also innerhalb der 10 Jahre). Wirklich interessiert war er am original wirkenden Gesamteindruck, dem tadellosen Zustand und der Schadenfreiheit. Ein matt olivgrün gerollter NA hätte da wohl eher keine Chance.

    Details gerne individuell.

    PS. Der Experte hat sich über den NA (in extrem gutem Zustand) wirklich sehr gefreut. Was anderes als die sonstigen Mercedesse und Porsches.
    Quer ist mehr.

  11. #11

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    Bezieht sich die Thematik mit den 10 Jahren eigentlich auf das eigentliche Baujahr bzw Erstzulassung oder auf die Modellreihe NA - sprich 1998 und somit bis 2008?

  12. #12
    Avatar von mx31
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    Zitat Zitat von Detailer Beitrag anzeigen
    Bezieht sich die Thematik mit den 10 Jahren eigentlich auf das eigentliche Baujahr bzw Erstzulassung oder auf die Modellreihe NA - sprich 1998 und somit bis 2008?
    Nur auf Erstzulassung. Baujahr oder Produktionszeit Baureihe ist nicht relevant. Zumindest für den Normalbürger.

  13. #13
    Avatar von GAFCOT
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    Der NA wurde überdies nur bis Mj. 1997 gebaut, 1998 gibt's nicht, NB ab 1999.
    Jörg (Kürschrauber)

  14. #14
    Avatar von mx5ktw
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    Zitat Zitat von GAFCOT Beitrag anzeigen
    Der NA wurde überdies nur bis Mj. 1997 gebaut, 1998 gibt's nicht, NB ab 1999.
    Grds. richtig, jedoch wurde mein NA in 05/97 gebaut und in 01/98 in Deutschland erstmalig zugelassen. Damit ist eine H-Zulassung erst in 01/28 möglich und die 10 Jahres Regel läuft auch erst ab 01/98. Ich denke da wird es noch den einen oder anderen NA geben der erst in 1998 erstmalig zugelassen wurde.
    NA 1.6

  15. #15
    Avatar von Chrystalwhite
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    Zur Info:

    Ich habe letztes Jahr das H-Gutachten mit MAS-Rädern und der „kleinen“ BBK anstandslos bekommen.

    Viele Dinge liegen auch im Ermessensspielraum des Sachverständigen.
    93' NA, Kristallweiß, Leder, Sitzh., Koni, MAS....

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