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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 49 von 49
  1. #1

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    TÜV stört sich am orangenen Standlicht

    Hallo zusammen,

    ich musste aufgrund aufgrund dessen, dass die bisherige Werkstatt zugemacht hat zu einem neuen TÜV-Prüfer.
    Der bemängelt jetzt das orangene Standlicht und die Seitenbegrenzungsleuchten meines Can-Miata.

    Ist das wirklich ein Grund, dass er durch den TÜV fliegt und was mach ich damit jetzt?

    Danke und viele Grüße
    Kiaro

  2. #2
    Avatar von TristanL
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    Ja, US Standlicht is afaik so nicht erlaubt. An der Seite einfach Leuchtmittel raus und vorne fürn TÜV EU Blinker einbauen. Bitte kein Pfusch a la Löcher für EU Standlicht in die US Blinker bohren, unbearbeitete US Blinker sind selten. Also lieber welche kaufen oder irgendwo leihen.

  3. #3

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    Blinker-Standlichteinheiten

    Zitat Zitat von TristanL Beitrag anzeigen
    Ja, US Standlicht is afaik so nicht erlaubt. An der Seite einfach Leuchtmittel raus und vorne fürn TÜV EU Blinker einbauen. Bitte kein Pfusch a la Löcher für EU Standlicht in die US Blinker bohren, unbearbeitete US Blinker sind selten. Also lieber welche kaufen oder irgendwo leihen.
    Hmm, kann ich einfach EU-Standlicht-Blinker-Einheiten einsetzen ohne was an der Verkabelung ändern zu müssen? Das reine raus- und rein Schrauben der Einheiten ist ja nicht das Problem.

    Wie ist das denn mit den seitlichen Begrenzungsleuchten? Reicht es, wenn ich da einfach die Birnen raus mache?

  4. #4
    Avatar von TristanL
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    Zitat Zitat von Kiaro Beitrag anzeigen
    Hmm, kann ich einfach EU-Standlicht-Blinker-Einheiten einsetzen ohne was an der Verkabelung ändern zu müssen? Das reine raus- und rein Schrauben der Einheiten ist ja nicht das Problem.

    Wie ist das denn mit den seitlichen Begrenzungsleuchten? Reicht es, wenn ich da einfach die Birnen raus mache?
    Ja, wenn du EU Blinker mit Kabelbaum hast kannst du die einfach als Einheit tauschen. Mache ich auch so alle 2 Jahre beim Miata meiner Mutter. US hat Standlicht und Blinker ja auf eine Fassung, der EU Kabelbaum trennt das auf 2 Fassungen.

    Genau, einfach raus mit der Birne.

  5. #5

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    Zitat Zitat von TristanL Beitrag anzeigen
    Ja, wenn du EU Blinker mit Kabelbaum hast kannst du die einfach als Einheit tauschen. Mache ich auch so alle 2 Jahre beim Miata meiner Mutter. US hat Standlicht und Blinker ja auf eine Fassung, der EU Kabelbaum trennt das auf 2 Fassungen.

    Genau, einfach raus mit der Birne.
    Danke

    Interpretiere ich das richtig und da ist der Kabelbaum dran?

    https://www.ebay.de/itm/195436202686...3ABFBMtu2e6IRk

  6. #6
    Avatar von TristanL
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    Kabelbaum is dabei, der Blinker is jedoch auch im US Format. Sind alle Klarglas Aftermarket Optionen.
    Du brauchst sowas:
    IMG_2401.jpg

    IMG_2402.jpg
    (ist die umgebaute Pfusch Methode)

  7. #7

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    Zitat Zitat von TristanL Beitrag anzeigen
    Kabelbaum is dabei, der Blinker is jedoch auch im US Format. Sind alle Klarglas Aftermarket Optionen.
    Du brauchst sowas:
    IMG_2401.jpg

    IMG_2402.jpg
    (ist die umgebaute Pfusch Methode)
    Sorry, wenn ich blöde Fragen stelle, aber damit hab ich mich noch nie beschäftigt, dann ist das der Kabelsatz den ich brauche? Sofern ich keine kompletten Einheiten bekomme…

    https://www.ebay.de/itm/362869613027...Bk9SR8Cr-OiEZA

  8. #8
    Avatar von TristanL
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    Ja genau, das is der Kabelsatz. Findet man bei nem Schlachter auf Kleinanzeigen bestimmt günstiger.

  9. #9

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    Zitat Zitat von TristanL Beitrag anzeigen
    Ja genau, das is der Kabelsatz. Findet man bei nem Schlachter auf Kleinanzeigen bestimmt günstiger.
    Hmm, das heißt ich könnte auch den Kabelsatz kaufen und dann so einen Aftermarketsatz für die Pfuschlösung? Ich muss das jetzt ja in recht kurzer Zeit bis zur Wiedervorführung eine Lösung basteln… Oder sind die Aftermarketteile generell nicht TÜV-fähig?

  10. #10
    Avatar von TristanL
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    Die Teile haben kein E-Prüfzeichen, also nicht zulässig. Kommt drauf an, wie genau dein Prüfer sich das anguckt... wenn er sich aber schon an dem US Zeug stört, siehts wohl mies aus.

  11. #11

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    Zitat Zitat von TristanL Beitrag anzeigen
    Die Teile haben kein E-Prüfzeichen, also nicht zulässig. Kommt drauf an, wie genau dein Prüfer sich das anguckt... wenn er sich aber schon an dem US Zeug stört, siehts wohl mies aus.
    Schade, ich fürchte dann muss ich doch bei meinen eigenen Standlicht-Blinker-Einheiten pfuschen… Aktuell finde ich keine europäischen für einen bezahlbaren Preis…

  12. #12
    Avatar von HansHansen
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    Man könnte ja auch jemanden suchen, der einem die Dinger leihweise überlässt.

    Wäre bei mir kein Problem, aber was weiß ich schon, wer wo wohnt und ob das dann Sinn macht.
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  13. #13

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    Leuchtengehäuse gibt es hier:

    https://www.kleinanzeigen.de/s-anzei...0080-223-22714

    Vielleicht geht bei Abholung auch noch was am Preis.

    Das größere Thema sehe ich beim Kabelsatz. Wobei ich da ehrlich gesagt auch eher schmerzfrei wäre, wenn es sich um eine "muss für die Vorführung funktionieren"-Lösung handelt.
    In meiner Vorstellung sind das dann direkt an die Leuchtmittel gelötete Kabel mit angecrimpten Zungen für den originalen Stecker. Aus Heißkleber bei gesteckten Verbindungen dann ein "Gegenstück" modelliert (die Kontaktzungen durch ein Stück Malerkrepp gesteckt, damit der Heißkleber nicht am Fahrzeugstecker kleben bleibt) und die Leuchtmittel auch mit Heißkleber im Gehäuse fixiert.

    Aber gut, sowas würde mir in dem Moment einfallen. Das empfehle ich natürlich niemandem und rate auch dringend davon ab, sowas zu tun.

    Beste Grüße
    Sebastian
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  14. #14

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    Kabelsatz

    Zitat Zitat von physician Beitrag anzeigen
    Leuchtengehäuse gibt es hier:

    https://www.kleinanzeigen.de/s-anzei...0080-223-22714

    Vielleicht geht bei Abholung auch noch was am Preis.

    Das größere Thema sehe ich beim Kabelsatz. Wobei ich da ehrlich gesagt auch eher schmerzfrei wäre, wenn es sich um eine "muss für die Vorführung funktionieren"-Lösung handelt.
    In meiner Vorstellung sind das dann direkt an die Leuchtmittel gelötete Kabel mit angecrimpten Zungen für den originalen Stecker. Aus Heißkleber bei gesteckten Verbindungen dann ein "Gegenstück" modelliert (die Kontaktzungen durch ein Stück Malerkrepp gesteckt, damit der Heißkleber nicht am Fahrzeugstecker kleben bleibt) und die Leuchtmittel auch mit Heißkleber im Gehäuse fixiert.

    Aber gut, sowas würde mir in dem Moment einfallen. Das empfehle ich natürlich niemandem und rate auch dringend davon ab, sowas zu tun.

    Beste Grüße
    Sebastian
    Das mit dem Kabelsatz irritiert mich jetzt - bei denen bei Kleinanzeigen sind doch die Kabel dran? Ich habe tatsächlich jemanden mit einem EU NA gefunden zum tauschen, aber muss ich da nicht einfach das Kabel am Stecker umstecken? Brauch ich dann doch noch separate Kabel?

  15. #15
    Avatar von HansHansen
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    Naja, an den Leuchten muss eben rund 20cm Kabel mit dabei sein und der einzelne Stecker, ab dem dann miata und MX-5 halbwegs gleich sind.
    Sieh Dir noch mal die Fotos auf dieser Seite an, damit hast Du alles, was Du benötigst.
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  16. #16

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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Naja, an den Leuchten muss eben rund 20cm Kabel mit dabei sein und der einzelne Stecker, ab dem dann miata und MX-5 halbwegs gleich sind.
    Sieh Dir noch mal die Fotos auf dieser Seite an, damit hast Du alles, was Du benötigst.
    Ich hatte deswegen gerade so bisschen doof gefragt weil ich den Miata jetzt nachher vom Autohaus hole und dann mal die Blinker ausbaue. Ich könnte dann heute Mittag zu einem Bekannten mit europäischen NA fahren und die Leuchten gegeneinander tauschen, aber er braucht dann mal meine aus dem Miata, stattdessen. Wenn ich dann noch einen Stecker abzwicken und tauschen muss funktioniert der Plan leider nicht. Daher die Frage, das wäre besser vorher zu wissen

  17. #17
    Avatar von HansHansen
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    Lies Dir bitte nochmal aufmerksam durch, was Tristan geschrieben hat.
    Er hat nichts erzählt von Abzwicken, oder dass man Stecker umpfriemeln müsste.
    Alles, was Du wissen willst, wurde bereits erläutert. Man muss es nur lesen und verstehen.
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  18. #18

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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Lies Dir bitte nochmal aufmerksam durch, was Tristan geschrieben hat.
    Er hat nichts erzählt von Abzwicken, oder dass man Stecker umpfriemeln müsste.
    Alles, was Du wissen willst, wurde bereits erläutert. Man muss es nur lesen und verstehen.
    Vielen lieben Dank euch! Dann wird es wohl wie geplant funktionieren und ich fahre nachher die europäischen Leihstandlichter gegen meine tauschen. Ich werde berichten

  19. #19

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    Zitat Zitat von Kiaro Beitrag anzeigen
    Vielen lieben Dank euch! Dann wird es wohl wie geplant funktionieren und ich fahre nachher die europäischen Leihstandlichter gegen meine tauschen. Ich werde berichten
    Danke für eure Hilfe, die europäischen sind drin für den TÜV

  20. #20

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    Solltest Du hinten rote Begrenzungsleuchten haben, gefällt das manchen TÜV Prüfern auch nicht. Stichwort: Rotes Licht darf *nur* nach hinten abstrahlen....ja, so pingelige Prüfer gibts. Zufriedengestellt wurden sie dann mit abgeklebten roten Begrenzungsleuchten hinten...

  21. #21

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    Zitat Zitat von ricardo Beitrag anzeigen
    Solltest Du hinten rote Begrenzungsleuchten haben, gefällt das manchen TÜV Prüfern auch nicht. Stichwort: Rotes Licht darf *nur* nach hinten abstrahlen....ja, so pingelige Prüfer gibts. Zufriedengestellt wurden sie dann mit abgeklebten roten Begrenzungsleuchten hinten...
    Heute TÜV ohne Mängel mit europäischen Standlichteinheiten und ohne Seitenbegrenzungsleuchten . Ja, auch die roten hinten musste ich abklemmen, aber das ist ja zum Glück das kleinste Problem. Danke für eure Hilfe

  22. #22
    Avatar von Zweistein
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    Da muss ich grad nochmal dankend reingrätschen - weil meine US-Frontblinker wegen durchgebrannter Standlichtbirnen (natürlich dilettantisch aufgebohrt und so verklebt, dass ein Austausch zerstörungsfrei nicht möglich war) schon vor vier Jahren vom TÜV abgewiesen wurden, fahre ich seitdem konsequent mit europäischen - das ist auch der einzige Stilbruch, den ich meinem Mchen zugemutet habe. Die Verkabelung der Seitenbegrenzungsleuchten hatte der Vorbesitzer nach Diskussion mit dem TÜV bereits abgeklemmt (leider "hart" = durchgeschnitten ) - weil ich mich aber mit dem Gedanken trug, es doch nochmal damit zu versuchen, habe ich hier mal die SuFu strapaziert und leider bestätigt gefunden, dass das vom Prüfer eher zweifelndes Kopfschütteln ernten dürfte.

    Ist auch egal - Töff hat mit Euro-Blinkereinsätzen und "richtigem" Standlicht und deaktivierten Seitenbegrenzern jetzt H-Gutachten bekommen - mehr wollte ich nicht erreichen. Bissl schade ist's trotzdem, die US-Beleuchtungsoptik finde ich gut und die Deutschtümelei darum, was zulässig ist und was nicht, schon etwas sehr übertrieben.

  23. #23
    Avatar von Oliver
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    Es reicht doch, den HU (H) konformen Beleuchtungszustand alle 2 Jahre herzustellen. Dazwischen schaut sogar die Rennleitung anerkennend, wie original ein Miata erhalten wird … YMMV
    Servus Oliver

  24. #24
    Avatar von Audmaz
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    Servus,
    bei meinem Miata wurden auch die orangen "Tagfahrlichter" kritsiert, ebenso die roten und orangenen Begrenzungsleuchten. Ist wohl normal. vorwiegend als ich das H-Kennzeichen gemacht habe,wurde gemeckert. Muss bei meinem von Europa auf Amerika nur ein Kabel lösen und fertig. Die Begrenzungsleruchten habe ich so gelassen. Ging dann auch so durch.

  25. #25

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    Zitat Zitat von Audmaz Beitrag anzeigen
    Servus,
    bei meinem Miata wurden auch die orangen "Tagfahrlichter" kritsiert, ebenso die roten und orangenen Begrenzungsleuchten. Ist wohl normal. vorwiegend als ich das H-Kennzeichen gemacht habe,wurde gemeckert. Muss bei meinem von Europa auf Amerika nur ein Kabel lösen und fertig. Die Begrenzungsleruchten habe ich so gelassen. Ging dann auch so durch.
    Auch die Begrenzungsleuchten sind nicht legal. Ergibt sich eindeutig aus der FZVO. Selbst wenn ein Prüfer es toleriert: beim nächsten kanns (zu „Recht“) anders sein.
    Quer ist mehr.

  26. #26
    Administrator Avatar von Andreas
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Auch die Begrenzungsleuchten sind nicht legal. Ergibt sich eindeutig aus der FZVO. Selbst wenn ein Prüfer es toleriert: beim nächsten kanns (zu „Recht“) anders sein.
    Sie können legal sein, wenn sie eingetragen sind, wie z.B. an meinem Ami. Dort hab ich sogar hinten rote eingetragen.
    Muss halt nur eingetragen sein...
    if(ahnung == 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post;}

  27. #27

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    Zitat Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
    Sie können legal sein, wenn sie eingetragen sind, wie z.B. an meinem Ami. Dort hab ich sogar hinten rote eingetragen.
    Muss halt nur eingetragen sein...
    Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich Bestand hat. Bei meiner letzten Überprüfung der FZV war es völlig klar, daß es laut Gesetz nicht geht. Ob das rechtsgültig durch eine Eintragung "überschrieben" werden darf, weiss ich nicht. Knackpunkt waren wimre (a) Abstände der Begrenzungsleuchte und (b) nicht integriert in die Hauptlampen - das geht ja durch die Eintragung nicht weg...
    Quer ist mehr.

  28. #28
    Avatar von HansHansen
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    Für ältere Fahrzeuge gelten aber immer noch die Regeln, die damals gültig waren.

    Im Zweifel also StVZO statt FZV.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C...r_Vorschriften
    Do what thou wilt.

  29. #29

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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Für ältere Fahrzeuge gelten aber immer noch die Regeln, die damals gültig waren.

    Im Zweifel also StVZO statt FZV.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C...r_Vorschriften
    Stimmt. Konkret:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__51.html

    Aber, Frage bleibt: kann man sich mit einer Abnahme durch den Prüfer und Eintragung darüber hinwegsetzen? Ich weiss es nicht!
    Quer ist mehr.

  30. #30
    Avatar von HansHansen
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Aber, Frage bleibt: kann man sich mit einer Abnahme durch den Prüfer und Eintragung darüber hinwegsetzen? Ich weiss es nicht!
    Wer setzt sich denn in welche Richtung drüber weg? - Sorry, kann grad nicht ganz folgen ...
    Do what thou wilt.

  31. #31
    Avatar von Oliver
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    Grundsätzlich schlägt Gesetz Prüfbehörde, nennt sich afaik Falschbeurkundung.
    Servus Oliver

  32. #32
    Avatar von HansHansen
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    Möglicherweise gab es in Germany eine Zeit, als wir noch nicht von bornierten Betonköpfen regiert oder geschurigelt wurden.

    Kommste mit einem exotischen Ami, für den gibt es keine Leuchten mit e-prüfzeichen.
    Also schreibt Dir der TÜV-Prüfer in die Papiere, das Auto wird so im deutschen Straßenverkehr funktionieren.

    Nannte sich Ermessens-Spielraum, denke ich.

    Manchmal existieren zu den Gesetzen auch so Dinge wie Ausführungsbestimmungen.
    Und evtl. auch praktische Vernunft, hat man damals eben so gemacht.


    Wenn hier unser Cheffe ein US-Auto hat, was seinerzeit so durchgewunken wurde:
    Jahrzehnte später damit nerven? - Really? - Gibt es nicht irgendwann auch sowas wie Bestandschutz?
    Do what thou wilt.

  33. #33
    Administrator Avatar von Andreas
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    Ich hab auch vorne und hinten kleine Kennzeichen eingetragen und trotzdem nur hinten ein Kleines bekommen, weil kein normales in den Ausschnitt passt. Für ein Kleines vorne muss ich wohl jemanden erschiessen.
    if(ahnung == 0) {use SEARCH; use BRAIN; use GOOGLE; } else {make post;}

  34. #34
    Avatar von HansHansen
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    Die nächsten bornierten Sturköpfe, Halbgötter hinter Glasscheiben auf Zulassungsstellen.

    Echt jetzt. Wo findet man die glücklichsten Europäer? - In Skandinavien.
    Der Deutsche würde über den hohen Steuersatz jammern, der Finne, Schwede, Norweger, der vertraut seinem Staat.

    Die werden mit der Kohle schon sinnvolle Dinge anstellen, vielleicht sowas wie funktionierende Gesundheitssysteme und haste nich gesehen.


    Aber hier wird rumgejammert, über jeden Cent, der ans Finanzamt geht.

    Apropos, Kumpel von mir brauchte Extra-Wurst, hat sich bis zum Leiter durchgefragt.
    Extrawurst bekommen, hinterher sacht die Zicke hinter der Glasscheibe, "Von mir hätten Sie das nicht bekommen".

    Da fehlt dann so ein Spruch wie "Ihr Chef hat den Dienstleistungs-Gedanken verstanden und ist aufgestiegen. Wo Sie mit Ihrer bornierten Art in 10 Jahren stehen wollen, mir eigentlich shyce-egal"


    Was war nochmal das ursprüngliche Problem?
    Do what thou wilt.

  35. #35
    Avatar von Oliver
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    Zitat Zitat von Andreas Beitrag anzeigen
    Ich hab auch vorne und hinten kleine Kennzeichen eingetragen und trotzdem nur hinten ein Kleines bekommen, weil kein normales in den Ausschnitt passt. Für ein Kleines vorne muss ich wohl jemanden erschiessen.
    Gibts bei Euch keine Onlinezulassung? Kann man auch für Umkennzeichnung nutzen. Schild bei eBay besorgen, online umkennzeichnen, Plakettenzusendung abwarten, siegeln, anbringen.

    Nachtrag: natürlich nur für legale Schilder. Entweder stehts im Schein oder man hält sich an die gängigen bzw. lokalen Vorschriften was Größe, Schrift und Abstand angeht.

    Btw., useless without Pics . Poste mal Fotos von Deinem Ami, ist mir bisher unbekannt. Meinst Du nen Citroen Ami?
    Geändert von Oliver (16.12.2024 um 10:56 Uhr) Grund: Zusatz
    Servus Oliver

  36. #36

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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Auch die Begrenzungsleuchten sind nicht legal. Ergibt sich eindeutig aus der FZVO. Selbst wenn ein Prüfer es toleriert: beim nächsten kanns (zu „Recht“) anders sein.
    Woran machst du das fest? (bei den Begrenzungsleuchten)

    ROT darf nur nach hinten abstrahlen, daher sind seitliche Leuchten in ROT nicht erlaubt (auch nicht als Reflektor). Orange hingegen findest Du an allen LKWs, und sogar ein Volvo Kombi (anfang 2000er, Kürzel entfallen) hat serienmäßig in Europa seitliche Begrenzungsleuchten in Orange. Ein E60 hat das auch (mehr oder weniger) eingebaut (in den Scheinwerfern)
    Standlicht hingegen in Orange ist prinzipiell verboten, wobei es toleriert wird (wenns hart auf hart kommt zieht man aber den kürzeren)

    Aber viele haben seltsame Interpretationen bei solchen Regularien. Vorallem auf Sachbearbeiter-Ebene...mir wollten sie vorne auch kein kurzes Kennzeichen geben weil AUSNAHMEGENEHMIGUNG...aber dass es um das KENNZEICHEN (lso die Kombination) geht, und nicht um das dumme-Schild (was soll das für einen Sinn machen das zu regulieren, wenn bereits die Kombinationen und Schriftarten geregelt sind?!), ist den Leuten erst nicht eingeleuchtet. Bis der Chef kam und meinte "ja gut, was macht das fürn Sinn bei "X X 12" ein langes Schild zu nehmen..."...aber trotzdem fragte an jeder station jeder Sachbearbeiter nochmal nach, ob das so OK ist....

  37. #37
    Avatar von HansHansen
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    Tja. Und dann soll es noch NAs geben, die ein Klebekennzeichen tragen.

    Apropos: Kann sich jemand an Tim Schrick erinnern, mit dem mülltütenblauen NA über den Jaufenpass?
    Da war das vordere Kennzeichen auch eher rustikal angebracht ...
    Do what thou wilt.

  38. #38
    Avatar von smily
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    nur mal so, was geht wenn man den richtigen Zulassungsstellenleiter erwischt

    000.jpg

    002.jpg

    vorne wie hinten 36cm Schilder, wurden mir auch nach dem Umzug ins Saarland hier in Neunkirchen erteilt.

    SDC10814.JPG

    SDC10822.JPG


    UND die gelben und roten Begrenzungsleuchten waren angeschlossen und nie ein Thema beim Tüv, bis auf den letzten vorm H möglichen.
    Neuer Prüfer und hat mich gleich darauf hingewiesen, auf meine Frage warum vorher nie was gesagt wurde kam nur "ich mach halt hauptsächlich Amis, deshalb weis ich das."
    Hab aber wieder so meine Plakette bekommen, mit dem Hinweis, das bei der H-Abnahme dann das von ihm auch so ins Gutachten übernommen wird und dann Bestandsschutz hat.
    Gruß, Kai :-)

  39. #39
    Avatar von HansHansen
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    Gratulation.

    Aber Du musstest bei der Zulassungsstelle eben auch zum Chef gehen, richtig?
    Do what thou wilt.

  40. #40
    Avatar von da_user
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    Zitat Zitat von ricardo Beitrag anzeigen
    Woran machst du das fest? (bei den Begrenzungsleuchten)
    Da gibts wohl was wg. Fahrzeugbreite:
    Für Fahrzeuge bzw. Anhänger, die höchstens 2,10 m breit sind, sind Umrissleuchten nicht Pflicht. Ihre Benutzung ist aber trotzdem zulässig, sofern das entsprechende Fahrzeug bzw. der entsprechende Anhänger mehr als 1,80 m breit ist. Beträgt die Breite hingegen maximal 1,80 m, dürfen Sie keine Umrissleuchten an Ihrem Fahrzeug bzw. Anhänger anbringen.
    https://www.bussgeldkatalog.org/umrissleuchten/

    Kennzeichen:
    habe auch ein schmales, nur vorne, hinten habe ich ja eine passende Mulde. Angerufen, nachgefragt ob das o.k. ist, wurde sofort mündlich abgenickt, Schmalschrift allerdings abgelehnt, alles gut. Nix Chef. Ob Schmalschrift jetzt mit Diskussion oder so gegangen wäre, weiß ich nicht, wollte ich aber nicht.
    Ich sehe allerdings tatsächlich immer wieder Fahrzeuge in schmale Kennzeichen in normalen Kennzeichenhaltern haben. Sieht sehr hässlich aus und dass das dann manchen ein Dorn im Auge ist, kann ich auch nachvollziehen...

    BTW wg TÜV:
    ich habe ja beruflich auch viel mit Sachverständigen zu tun (nicht KFZ). Welche Mängel da manchmal erst nach Jahr(zehnten) auffallen ist manchmal schon erstaunlich. Habe auch schon die Aussage bekommen "die damals wussten eigentlich gar nicht, was sie alles unterschrieben haben und dass sie eigentlich nicht mehr nur mit einem Fuß im Gefängnis stehen". Aber auch, beim anlernen eines neuen SV: "bei sowas musst du aufpassen. Wenn du das bemängelst kann es sein, dass du einen riesen Rattenschwanz nachziehst...".

  41. #41
    Avatar von smily
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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Gratulation.

    Aber Du musstest bei der Zulassungsstelle eben auch zum Chef gehen, richtig?
    jep, beim erstenmal nach dummer Diskussion mit der Schalterlady.

    Beim zweitenmal hab ich den Umweg über den Schalter gleich vermieden und bin direkt zum Chef.

    Beide male nen sehr netten Menschen angetroffen.
    Gruß, Kai :-)

  42. #42

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    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Da gibts wohl was wg. Fahrzeugbreite:
    Genau das, danke.

    Plus: wenn die Begrenzungsleuchten in die Scheinwerfer /integriert/ sind, geht's wieder. Deswegen ging's auch beim früheren 5er BMW, obwohl er sonst wegen Fahrzeugbreite raus gewesen wäre.
    Quer ist mehr.

  43. #43

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    Interessant. Aber da steht auch, ab 1.80m Breite ist es trotzdem erlaubt. Das schafft der NA nicht ganz...aber Mustangs z.B. schon. Daher ist es da wohl legal, solange es orange ist.

    Da ich kein Bock auf Stress habe klemme ich die "Umrissleuchten" immer vorm Tüv Termin ab (dauert 10min), und wechsle dann auch vorne die Standlichter auf EU (weitere 10min). In ner Fahrzeugkontrolle (wenns sie denn mal gibt - offensichtlich zeitgenössische Oldtimer werden ja kaum einfach so rausgezogen) spiele ich halt den Unschuldigen "ist halt ein US-Import"...da sind die Polizisten bisher auch immer entspannt gewesen bzw haben auch nur 1-2 mal leicht nachgefragt.

  44. #44
    Avatar von GAFCOT
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    Der ND hat 1,735m ohne Außenspiegel, die Breite von 1,8m zählt über alles, also mit Spiegeln?
    Jörg (Kürschrauber)

  45. #45

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    Zitat Zitat von GAFCOT Beitrag anzeigen
    Der ND hat 1,735m ohne Außenspiegel, die Breite von 1,8m zählt über alles, also mit Spiegeln?
    Kann Dir keiner genau sagen. Im Zweifel Interpretationsspielraum
    Quer ist mehr.

  46. #46
    Moderator Avatar von sampa
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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Was war nochmal das ursprüngliche Problem?
    Das der Deutsche besser und mehr jammert als ein Skandinavier trotz niedriger Steuern.
    Bis bald Axel

  47. #47

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    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Da gibts wohl was wg. Fahrzeugbreite:

    https://www.bussgeldkatalog.org/umrissleuchten/

    Kennzeichen:
    habe auch ein schmales, nur vorne, hinten habe ich ja eine passende Mulde. Angerufen, nachgefragt ob das o.k. ist, wurde sofort mündlich abgenickt, Schmalschrift allerdings abgelehnt, alles gut. Nix Chef. Ob Schmalschrift jetzt mit Diskussion oder so gegangen wäre, weiß ich nicht, wollte ich aber nicht.
    Ich sehe allerdings tatsächlich immer wieder Fahrzeuge in schmale Kennzeichen in normalen Kennzeichenhaltern haben. Sieht sehr hässlich aus und dass das dann manchen ein Dorn im Auge ist, kann ich auch nachvollziehen...

    BTW wg TÜV:
    ich habe ja beruflich auch viel mit Sachverständigen zu tun (nicht KFZ). Welche Mängel da manchmal erst nach Jahr(zehnten) auffallen ist manchmal schon erstaunlich. Habe auch schon die Aussage bekommen "die damals wussten eigentlich gar nicht, was sie alles unterschrieben haben und dass sie eigentlich nicht mehr nur mit einem Fuß im Gefängnis stehen". Aber auch, beim anlernen eines neuen SV: "bei sowas musst du aufpassen. Wenn du das bemängelst kann es sein, dass du einen riesen Rattenschwanz nachziehst...".
    Damals stand das Wort Gefängnis nicht wirklich im Raum, das kam erst so mit den Hysteriewellen ab ca. 1990.

  48. #48
    Avatar von da_user
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    Damals stand das Wort Gefängnis nicht wirklich im Raum, das kam erst so mit den Hysteriewellen ab ca. 1990.
    Erstabnahme war ~2001.
    Auch schon fast 25 Jahre her, damals ist ein trügerischer Begriff

  49. #49
    Avatar von HansHansen
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    Zu den rot beleuchteten Seitenstrahlern: Da bin ich gerade über etwas gestolpert:

    2 Dekra-Prüfer begutachten eine '89er-Corvette aus Kalifornien. Und diskutieren, dass die hinteren Seitenstrahler eingetragen werden (könnten).
    Zitat: "Geht nur für Importfahrzeuge".

    Hier bei ca. 4Min35sek: https://www.youtube.com/watch?v=d_f3g_q3DiQ
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